Teilungserklärung: Bei gewerblicher Nutzung ist Mode-Outlet zulässig
Wenn in der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt ist, dass eine Teileigentumseinheit gewerblich genutzt werden darf, ist dort auch ein Mode-Outlet zulässig. Dies entschied das Amtsgericht Frankenthal im Dezember 2016. Dabei darf der Wohnwert der übrigen Einheiten aber nicht beeinträchtigt werden. Entscheidend ist die zu erwartende Besucherfrequenz und die Besucherstrukturen.
In der Teilungserklärung einer Wohneigentumsanlage war geregelt, dass Teileigentumseinheiten als Ladengeschäfte im Keller-, Erd- und ersten Obergeschoss betrieben werden durften. Dabei war auch ausdrücklich eine gewerbliche Nutzung erlaubt, soweit nicht durch Lärmentwicklung oder Ähnliches, der Wohnwert der Wohnanlage beeinträchtigt würde. In einem der Ladengeschäfte wurde dann ein Mode-Outlet betrieben. Dies missfiel einigen Wohnungseigentümern. Denn diese sahen es ungern, dass einer unbestimmten Anzahl von Personen der Zugang zu den gemeinschaftlich genutzten Flächen im Treppenhaus gestattet wurde. Denn dies führte nach ihrer Ansicht zu einer Überbeanspruchung des Aufzugs und einer Lärmbeeinträchtigung. Die Wohnungseigentümer klagten auf Unterlassung der Nutzung als Mode-Outlet.
Ohne Erfolg! Das AG Frankenthal entschied zu Gunsten des Betreibers des Mode-Outlets, dass kein Anspruch auf Beseitigung des Mode-Outlets besteht. Die Nutzung des Ladengeschäfts entsprach der Bestimmung der Teilungserklärung, da eine gewerbliche Nutzung uneingeschränkt erlaubt war, soweit bestimmte Beeinträchtigungen unterblieben. Die grundsätzlich mögliche gewerbliche Nutzung erlaubte den Betrieb eines Mode-Outlets. Eine nennenswerte Beeinträchtigung des Wohnwerts der Anlage lag nicht vor. Anders hätte das Gericht geurteilt, wenn die Räume als Spielhalle oder Diskothek genutzt würden (AG Frankenthal, Urteil v. 14.12.16, Az. 3a C 298/16).
Mehr Infos über Teilungserklärung und alles, was Eigentümer bewegt in Ihrem Infodienst DER EIGENTÜMER BRIEF. Jetzt 30-Tage-GRATIS-Test starten & Dankeschön-Geschenk bekommen >
Bildnachweis: pixaby.com
Neueste Kommentare