Was tun, wenn Sie von Ihrem Mieter Müll „geschenkt“ bekommen?
Stellen Sie sich einen Mieter Fall vor, der täglich in Deutschland geschieht: Sie erhalten eine Wohnung zurück, in der mehrere Mülltüten stehen, ein Fernseher und mehrere Bücher Ihres ehemaligen Mieters, unter anderem auch ein Adressbuch. Was ist nun zu tun?
Zunächst stellt sich die Frage, ob der ehemalige Mieter die Wohnung tatsächlich geräumt hat. Haben Sie jedoch die Schlüssel erhalten, können und dürfen Sie die Wohnung betreten. Andernfalls haben Sie zunächst ein Räumungsurteil zu erwirken. Dann erstellen Sie ein Protokoll und nehmen sämtliche Gegenstände auf. Fordern Sie Ihren ehemaligen Mieter dann auf, die Sachen abzuholen. Sie können ihm Lagerkosten in Rechnung stellen. Dann sortieren Sie: Müll vernichten Sie, Wertvolles lagern Sie ein, Wertloses, das kein Müll ist, wie das Adressbuch, bewahren Sie ebenfalls auf. Im Zweifel lassen Sie die Sachen später versteigern.
Gehen Sie Schritt für Schritt vor:
Schritt 1 – Protokoll erstellen
Nehmen Sie die Sachen in ein Protokoll auf. Schon beim ersten Betreten der Wohnung sollten Sie einen Zeugen dabei haben. Er kann später bestätigen, dass Sie keine Gegenstände eigenmächtig entfernt haben.
Schritt 2 – Mieter anschreiben
Fordern Sie Ihren ehemaligen Mieter nochmals auf, die zurückgelassenen Sachen abzuholen.
Schritt 3 – Kosten umlegen
Stellen Sie ihm Lager- und Räumungskosten in Rechnung.
Schritt 4 – Schaffen Sie Fakten
Vernichten oder verwerten Sie die Gegenstände, je nach dem, ob es Müll ist oder nicht.
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