Eigentumswohnung: Was tun mit wertlosen Sachen des ehemaligen Mieters?
Müll, Möbel und anderes Inventar unterschiedlichen Wertes bleiben immer wieder in einer vermieteten Eigentumswohnung zurück. Falls Sie das Vermieterpfandrecht ausgesprochen haben, um etwaige Ansprüche zu befriedigen, ja sogar zu Recht. Sie sollten stets sehr sorgsam mit Ihrem Vermieterpfandrecht umgehen, gerade auch dann, wenn die Sachen Ihres ehemaligen Mieters wertlos erscheinen. Nur, weil sie wertlos erscheinen, gehören sie noch nicht in jedem Fall auf den Müll. Denken Sie nur an Notizbücher oder Familienbilder. Räumt der Mieter trotz ausgesprochenem Vermieterpfandrecht die Wohnung komplett, erstatten Sie eine Strafanzeige.
Wenn Sie Ihr Vermieterpfandrecht ausgesprochen haben, Ihre Eigentumswohnung also samt Einrichtungsgegenständen zurückerhalten und außerdem ein Zahlungsurteil besitzen, dann verwahren Sie die Gegenstände, um sie im Wege der öffentlichen Versteigerung zu verwerten.
Hierzu empfehlen wir Ihnen einen Fachmann, beispielsweise einen Auktionator oder wiederum einen Gerichtsvollzieher. Die Versteigerung hat am Ort der Aufbewahrung der Sachen zu erfolgen und ist öffentlich bekannt zu geben.
Alle Sachen, an denen Sie kein Pfandrecht erlangen können, wie beispielsweise an den persönlichen Dingen des Mieters, haben Sie an ihn herauszugeben. Gehören Die Sachen Dritten, haben Sie sie an diese zu übergeben.
Schwierig wird es, wenn Ihr ehemaliger Mieter in Ihrer Eigentumswohnung zurückgelassene oder ihm zustehende Sachen (zunächst) gar nicht wieder haben will oder wenn er selbst womöglich nicht mehr zu erreichen und unauffindbar ist. Die Rückgabe von Sachen ist dann für Sie unmöglich. Vernichten dürfen Sie diese nicht. Sie müssen sie vielmehr selbst dauerhaft einlagern. Die Verjährungsfrist, innerhalb derer Ihr ehemaliger Mieter die Sachen herausverlangen kann, beträgt unter Umständen 30 Jahre! Selbst offensichtlich wertlose Gegenstände dürfen Sie nicht vernichten. Die Lagerkosten können Sie sich von Ihrem Mieter erstatten lassen. Häufig gehen solche Ansprüche ins Leere, da die Mieter kein Geld haben.
In jedem Fall sollten Sie also, wenn Sie eine Immobilie mit Inventar zurückerhalten, ein genaues Verzeichnis darüber anlegen, welche Gegenstände sich in welchem Zustand in der Wohnung befunden haben. So können Sie möglichen Regressforderungen Ihres Mieters entgehen.
Sie werden allerdings kaum umhin können, in der Praxis so zu verfahren wie viele Vermieter:
- Sie vernichten die wertlosen Gegenstände, also den Müll sofort.
- Den Rest lagern Sie für eine gewisse Zeit ein, mindestens aber 6 Monate
- Falls sich der Mieter nicht meldet, entsorgen oder verwerten Sie die Sachen.
Das ist zwar ein praxisgerechtes Vorgehen, aber auch ein zweischneidiges Schwert: Es kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen oder ist sogar strafbar.
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