UG kann WEG Mitglied werden – doch es gibt Grenzen
Kann eine UG (Unternehmergesellschaft) Wohnungseigentümerin innerhalb einer WEG werden? Das Landgericht Düsseldorf sagt: Im Prinzip ja – aber es gibt Grenzen (Urteil v. 20.07.2016, Az. 25 S 179/15).
Wohnungseigentümergemeinschaft lehnt Verkauf an UG mehrheitlich ab
Ein WEG-Mitglied wollte seine Wohnung verkaufen. Es hatte auch schon eine Käuferin gefunden, nämlich eine haftungsbeschränkte UG. Obwohl der notarielle Kaufvertrag schon vorlag, ging der Verkauf nicht reibungslos vonstatten. Denn der Verwalter sperrte sich gegen den Verkauf, gestützt durch die übrigen Mitglieder, die sich einstimmig dagegen aussprachen. Der Knackpunkt: Der Geschäftsführer der UG war bereits Mitglied. Und er hatte in der Vergangenheit seine Hausgeldbeiträge nur sehr unregelmäßig gezahlt.
Gericht: WEG-Veto war rechtens
Das Landgericht Düsseldorf stellte sich hinter den Verwalter und die übrigen Wohnungseigentümer. Nicht die Tatsache, dass eine UG die zum Verkauf stehende Wohnung erwerben wolle, sei ein Hindernis, sondern vielmehr die Tatsache, dass deren Geschäftsführer in finanziellen Schwierigkeiten war. Es sei deshalb absehbar, dass auch die UG die laufenden Hauszahlungen nicht pünktlich und in voller Höhe bestreiten werden. Von der finanziellen Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers (natürliche Person) auf eine solche der UG (juristische Person) zu schließen sei erlaubt.
Gute Nachricht für Verwalter und Wohnungsgemeinschaften
Dieses Urteil ist eine gute Nachricht für alle Wohnngseigentümergemeinschaften und deren Verwalter. Denn so kann sich ein unzuverlässiges WEG-Mitglied nicht über den Umweg einer UG-Gründung weitere Wohneinheiten sichern.
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