Info für Vermieter: So sprechen Sie rechtssichere Abmahnungen aus
Verletzt Ihr Mieter seine Vertragspflichten, können Sie ihn ermahnen oder abmahnen. Die Abmahnung ist stets die Vorstufe zu einer Kündigung.
Ihre Abmahnung sollte stets
- schriftlich erfolgen,
- für jeden Pflichtverstoß einzeln ausgesprochen werden,
- das Fehlverhalten genau aufzeigen,
- das erwartete richtige Verhalten beschreiben und
- dem Mieter klar vor Augen führen, dass er im Wiederholungsfall mit einer Kündigung des Mietverhältnisses rechnen muss.
Einer der wichtigsten Punkte bei einer Abmahnungen ist die Zustellung. Sie können keinerlei Rechte aus einer Abmahnung herleiten, wenn Sie letztendlich nicht beweisen können, dass Sie Ihrem Mieter zugegangen ist.
Am einfachsten ist es, wenn Sie die Abmahnung Ihrem Mieter direkt aushändigen und sich den Empfang quittieren lassen.
Falls dies nicht möglich ist, versenden Sie die Abmahnung per Brief. Eine Zustellung kommt in Betracht durch
- einen einfachen Brief,
- ein Übergabeeinschreiben,
- ein Einwurfeinschreiben,
- einen Gerichtsvollzieher oder
- einen sonstigen Boten.
Der sicherste Weg ist die Zustellung durch einen vertrauenswürdigen Boten. Dieser sollte im Streitfall auch bezeugen können, dass tatsächlich eine Abmahnung in dem übergebenen Briefumschlag gelegen hat. Es ist ausreichend, wenn der Bote die Abmahnung in den Hausbriefkasten wirft. Er sollte aber über den Vorgang auf jeden Fall einen Aktenvermerk anfertigen.
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