Bitte vermeiden Sie diese 3 Fehler im Forderungsmanagement!
1. Fehler:
Kleine Nachlässigkeiten in der Forderungsüberwachung können für Sie besonders teuer werden. Insbesondere eine mangelhafte Überwachung Ihrer Zahlungseingänge kann teuer werden.
Sie sollten zu Beginn des Monats Ihre Zahlungseingänge stets kontrollieren. Häufig sind schon Vermieter in die „Routinefalle“ getappt. Mieter zahlen seit Jahren pünktlich und regelmäßig ihre Miete, dann fehlt jedoch plötzlich ein Zahlungseingang. Das muss nicht einmal eine böse Absicht Ihrer Mieter sein. So kann das auch durch Kontenumstellungen oder ähnliche Bankprobleme vorkommen.
2. Fehler:
Aber auch Ihre Nichtanpassung der Nebenkostenvorauszahlungen kann teuer werden. Gerade bei insolventen Mietern können hohe Nachzahlungsbeträge zu bösen Überraschungen führen. Deshalb:
Haben Sie eine Pauschale vereinbart, können Sie Erhöhungen der Betriebskosten schriftlich auf den Mieter umlegen. Das muss jedoch im Mietvertrag vereinbart sein. Ferner haben Sie den Grund für die Umlage zu bezeichnen und zu erläutern.
Bei einer monatlichen Betriebskostenvorauszahlung können Sie ebenfalls schriftlich eine Anpassung verlangen.
Also: Vergessen Sie nicht die Anpassung der Betriebskosten!
Formulierungsbeispiel für eine Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen:
„Sehr geehrter Mieter,
derzeit zahlen Sie eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung von 250 €. Nachdem Ihnen die Abrechnung für das vergangene Jahr zugegangen ist, nehme ich eine Anpassung auf 300 € vor. Bitte zahlen Sie künftig monatlich diesen Betrag zuzüglich Ihrer Grundmiete, insgesamt also 700 €.
Datum, Unterschrift Vermieter“
3. Fehler:
Ein letzter Tipp: Führen Sie nur Streitigkeiten, die Sie auch gewinnen können und führen Sie keine unnötige Streitigkeiten, insbesondere über Abmahnungen!
Mit einer Abmahnung wollen Sie Ihrem Mieter vor Augen halten, dass er sich nicht vertragsgerecht verhalten hat. Gleichzeitig möchten Sie die Abmahnung als Vorbereitung für eine Kündigung nutzen. Ein Mieter hat nicht das Recht, auf Entfernung einer Abmahnung zu klagen. Deshalb sind langwierige Streitigkeiten über von Ihnen erteilte Abmahnungen überflüssig und kosten nur Ihre Zeit und Ihr Geld!
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