Ihr Verwalter muss die höchstrichterliche Rechtsprechung kennen
Haben Sie die Verwaltung Ihres Gemeinschaftseigentums auch in die Hände eines professionellen Hausverwalters gelegt? Wenn ja, erwarten Sie von ihm selbstverständlich nicht nur ein hohes Maß an Professionalität sondern auch und die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung. Und das zu Recht! Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding, dürfen Sie von Ihrem Verwalter verlangen, dass er die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung kennt und anwendet. Versäumt Ihr Verwalter es sich über die einschlägige BGH-Rechtsprechung zu informieren und verursacht er hierdurch einen Schaden, macht er sich Ihrer Gemeinschaft gegenüber schadenersatzpflichtig (AG Wedding, Urteil v. 19.06.17, Az. 22a C 63/17).
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Verwalter kannte BGH-Urteil zur Heizkostenabrechnung nicht
Im entschiedenen Fall ging es um eine Jahresabrechnung, die der Verwalter für seine Eigentümergemeinschaft erstellt hatte. Bei dieser Abrechnung hatte er ein Urteil des BGH zur Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten nicht berücksichtigt. Hierdurch entstand der Eigentümergemeinschaft ein Schaden von ca. 13.000 €. Die Eigentümergemeinschaft verklagte den Verwalter auf Schadenersatz.
Unkenntnis der Rechtsprechung begründet Fahrlässigkeit
Das AG Wedding bejaht den Schadensersatzanspruch der Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter. Die Erstellung einer ordnungsgemäßen Jahresabrechnung gehört zu den Hauptpflichten eines Verwalters. Diese Pflicht hatte der Verwalter verletzt, da die Abrechnung ohne Berücksichtigung des entsprechenden BGH-Urteils nicht ordnungsgemäß war.
Damit ein Verwalter schadenersatzpflichtig wird, muss er die Pflichtverletzung auch zu vertreten haben. Das bedeutet, er muss zumindest fahrlässig gehandelt haben. Er muss also die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben, beispielsweise, indem er nicht die gebotene Aufmerksamkeit an den Tag gelegt hat. Diese Fahrlässigkeit war nach Ansicht des Gerichts gegeben, da der Verwalter sich nicht über die höchstrichterliche Rechtsprechung informiert hatte.
Fazit: Das Wohnungseigentumsrecht ist eine komplizierte Rechtsmaterie, die durch eine sich ständig weiter entwickelnde Rechtsprechung geprägt ist. Gerade aus diesem Grund können Sie von Ihrem Verwalter verlangen, dass er sich regelmäßig über die aktuelle Rechtsprechung des BGH informiert und diese bei der Verwaltung Ihres Gemeinschaftseigentums berücksichtigt. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und verursacht er dadurch einen Schaden, muss er dafür Ihrer Gemeinschaft gegenüber gerade stehen.
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