Den Zugang Ihrer Kündigung sollten Sie beweisen können!
Was haben Sie von der besten und sichersten Kündigung, wenn Ihre Mieter später behaupten, die Kündigung gar nicht erhalten zu haben? Und so ganz einfach ist das mit der Zustellung einer Kündigung nicht.
Natürlich ist es am einfachsten, wenn Ihr Mieter das Kündigungsschreiben direkt ausgehändigt erhält und er den Empfang der Kündigung quittiert. Nur bei Letzteren wird es eben auch schon schwierig, da dazu nicht alle Mieter bereit sind. Außerdem sind Mieter auch häufig nicht greifbar, sodass eine persönliche Übergabe entfällt.
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Falls also eine persönliche Übergabe gegen Empfangsquittung nicht möglich ist, versenden Sie die Kündigung per Brief. Die Zustellung eines“ normalen“ Briefes durch die Post können Sie natürlich gar nicht beweisen. Deshalb sollten sie zumindest eine Zustellung vornehmen, durch
- ein Übergabeeinschreiben,
- ein Einwurfeinschreiben,
- einen Gerichtsvollzieher oder
- einen sonstigen Boten.
Die Einschreibemöglichkeiten der Deutschen Post sind der Praxis nicht so sicher, wie viele denken.
Im Zweifelsfall müssen Sie beweisen, dass die Kündigung Ihrem Mieter zugegangen ist. Ein sicherer Weg ist die Zustellung durch einen vertrauenswürdigen Boten. Der sollte im Streitfall auch bezeugen können, dass tatsächlich eine Kündigungserklärung in dem übergebenen Briefumschlag gelegen hat. Es ist dabei völlig ausreichend, wenn Ihr Bote die Kündigung in den Briefkasten Ihres Mieters wirft. Er sollte aber über den Vorgang auf jeden Fall einen Aktenvermerk anfertigen.
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