Abbeizen von Haustür und Treppengeländer ist eine bauliche Veränderung
Kennen Sie das? Ihr Eingangsbereich oder Ihr Treppenhaus gefallen Ihnen nicht mehr so richtig, aber eine komplette Renovierung ist Ihnen und den anderen Eigentümern Ihrer Gemeinschaft zu aufwendig und zu teuer? Dann können Sie das gemeinschaftliche Eigentum auch durch kleinere Maßnahmen optisch ansprechender gestalten. Schon eine farbliche Umgestaltung von Haustür und Treppengeländer gibt dem gemeinschaftlichen Eigentum ein neues Gesicht. Doch Vorsicht auch diese Maßnahme benötigen die Zustimmung aller Eigentümer, wenn hierdurch das optische Erscheinungsbild erheblich verändert wird (AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 12.04.18, Az. 771 C 91/17).
Handlauf des Treppengeländers und Haustür sollte entlackt werden
Im entschiedenen Fall hatten Wohnungseigentümer einen mehrheitlichen Beschluss gefasst, nach dem die Haustür, die Hoftür und der Handlauf des Treppengeländers des Altbaus entlackt werden soll. Die beiden Türen waren außen in einem dunklen Rotton und innen in hellgrau lackiert. Auch der Handlauf war hellgrau lackiert. Einige Wohnungseigentümer waren mit dem Beschluss nicht einverstanden und erhoben Klage gegen ihn.
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Mehrheitlicher Beschluss war nicht zulässig
Zu Recht entschied das Amtsgericht. Der Beschluss über das Abbeizen der Türen und des Handlaufs habe nicht mehrheitlich getroffen werden dürfen. Vielmehr hätten die Maßnahmen nur einstimmig beschlossen werden dürfen, da es sich hierbei um eine bauliche Veränderung handelte. Durch die Entfernung des Farbanstrichs wird nämlich das optische Bild der Holztüren und -elemente im Treppenhaus erheblich verändert. Durch die erhebliche Veränderung des optischen Gesamteindrucks sind sämtliche Wohnungseigentümer beeinträchtigt. Daher war die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich.
Fazit: Diese Entscheidung zeigt wieder mal, dass eine bauliche Veränderung nicht unbedingt eine größere Baumaßnahme voraussetzt. Entscheidende ist allein, ob die Maßnahme auf Dauer angelegt ist und ob sie das optische Erscheinungsbild des gemeinschaftlichen Eigentums dauerhaft verändert. Holen Sie daher immer alle Eigentümer ins Boot, wenn Sie Ihrem Gemeinschaftseigentum ein neues Gesicht geben möchten. Anderenfalls riskieren Sie, dass Ihr Beschluss durch Anfechtung zu Fall gebraucht wird.
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