Modernisierungen, die eine Mieterhöhung begründen
Nicht jede Modernisierungsmaßnahme berechtigt auch zu einer Mieterhöhung. Im Gegensatz zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist bei einer Modernisierungserhöhung die Zustimmung Ihres Mieters nicht erforderlich. Wenn Ihre Erklärung den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht, ändert sie den Mietvertrag unmittelbar. Sie müssen im Zusammenhang mit einer Modernisierung also nicht erst die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangen oder gar einklagen, sondern können direkt die höhere Miete fordern.
Ihre Modernisierungsmaßnahmen müssen aber wenigstens eine der vier folgenden Charakteristika haben, um Ihr Mieterhöhungsverlangen zu begründen.
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Ihre Baumaßnahmen
- erhöhen nachhaltig den Gebrauchswert der Mietsache
Zum Beispiel durch
- den Einbau einer neuen Zentralheizung
- den Einbau eines neuen Bades
- den Ausbau von Einfachverglasung und den Einbau von Isolierfenstern
- den Anschluss des Hauses und der Wohnungen an das Breitbandkabel oder
- die Errichtung einer Satellitenanlage für das Haus
ODER
- verbessern die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer
Zum Beispiel durch
- den Einbau eines Lifts
- den Einbau eines elektrischen Türöffners
- den Anbau von Balkonen
ODER
- führen zu nachhaltigen Einsparungen von Energie oder Wasser
Zum Beispiel durch
- die Wärmedämmung von Fenstern, Außentüren, Außenwänden, Dächern und Decken
- die Wärmedämmung zur Verminderung des Energieverlusts und Verbrauchs der Zentralheizung- und Warmwasseranlagen
- die Installation von Anlagen für die Rückgewinnung von Wärme
- die Nutzung von Energie aus Wärmepumpen und Solaranlagen
ODER
- waren auf Grund von Umständen erforderlich, die Sie als Vermieter nicht zu vertreten haben.
Gesetzliche Gebote oder behördliche Anordnungen können Sie zwingen, Modernisierungen vorzunehmen, die Sie nicht zu vertreten haben. Auch dann ist eine Mieterhöhung möglich.
Beispiel: Sie erhalten eine behördliche Anordnung, wonach Sie von Stadtgas auf Erdgas umstellen müssen.
Wichtig: Der Gebrauchswert der Mietsache muss sich in diesem Fall nicht einmal erhöhen, um eine Mieterhöhung zu begründen.
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