Klimaanlage nur mit Zustimmung aller!
Wir haben einen wirklich heißen Sommer hinter uns, der es dem einen oder anderen Wohnungseigentümer
schwer gemacht hat, es in seiner Wohnung auszuhalten. Wenn es Ihnen auch in Ihrer Wohnung zu heiß war, haben Sie bestimmt auch schon darüber nachgedacht, Ihre Wohnung mit einer Klimaanlage auszustatten. Hierzu müssen Sie wissen: Sie können eine solche Anlage nicht ohne weiteres einbauen, sondern Sie benötigen hierzu einen gemeinschaftlichen Beschluss. Je nachdem welchen Standort Sie für Ihre Klimaanlage planen, müssen dem Einbau sogar alle Eigentümer zustimmen (AG Essen, Urteil v. 03.04.17, Az. 196 C 288/16).
Zustimmung aller zum Einbau lag ursprünglich vor
Im entschiedenen Fall hatten 2 Eigentümer Ihre Eigentümergemeinschaft um die Zustimmung zum Einbau einer Klimaanlage gebeten. Alle auf der Versammlung anwesenden Eigentümer hatten mit “Ja” gestimmt. In der Beschlussvorlage wurde die “sach- und fachgerechte” Ausführung zugesichert. Außerdem wurde angegeben, dass der Geräuschpegel “in möglichst geringem Maß bleibe.” Der Standort des Geräts wurde nicht erwähnt.
Die Anbringung des Klimageräts erfolgte dann an der Giebelfassade zwischen Erdgeschoss und 1. Stock. Als eine Eigentümerin feststellte, dass das Gerät an der Hausseite angebracht worden war, auf der sich ihr Schlafzimmer befand, verlangte sie die sofortige Entfernung des Geräts.
Standort des Geräts muss bei Beschlussfassung klar sein
Das Gericht gab der Eigentümerin Recht. Durch die Anbringung des Klimageräts an der Außenfassade des Gebäudes veränderte sich dessen Erscheinungsbild erheblich. Darüber hinaus machte der Einbau des Geräts einen Eingriff in die Gebäudesubstanz erforderlich. Aufgrund dieser beiden Punkte war der Einbau der Klimaanlage als bauliche Veränderung einzustufen. Dieser hätten alle Eigentümer zustimmen müssen. Daran fehlte es hier aber, weil in der Beschlussvorlage die Angaben zum Standort der Anlage fehlten.
Fazit: Wenn Sie sich für den Einbau einer Klimaanlage entschieden haben, benötigen Sie hierfür einen gemeinschaftlichen Beschluss. Soll die Anbringung des Geräts an der Außenfassade erfolgen, müssen sogar alle Eigentümer zustimmen. Achten Sie dann aber unbedingt darauf, dass der konkrete Standpunkt der Anlage in den Beschluss aufgenommen wird. Anderenfalls riskieren Sie, dass der Beschluss durch Anfechtung nichtig wird. Dann dürfen Sie die Klimaanlage nicht einbauen und müssen auch im nächsten Sommer schwitzen.
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