Keine Entscheidung über zu beauftragende Firma durch den Beirat!
Gehören Sie auch zu den glücklichen Eigentümergemeinschaften, die einen engagierten Verwaltungsbeirat haben, der dem Verwalter unter die Arme greift und auch der Gemeinschaft jede Menge Arbeit abnimmt? Denken Sie dann unbedingt daran, dass Sie nicht alles auf Ihren Verwalter delegieren können. Diese Erfahrung musste eine Wohnungseigentümergemeinschaft machen, die es dem Verwaltungsbeirat überlassen wollte, eine Firma auszusuchen, die die Fenster erneuern sollte (LG München I, Urteil v. 17.03.17, Az. 36 S 22212/15).
Verwaltungsbeirat sollte “günstigste” Firma aussuchen
Im entschiedenen Fall wollte eine Eigentümergemeinschaft die Fenster und Eingangstüren einer Teileigentumseinheit erneuern. Hierzu sollte ein Beschluss gefasst werden, nach dem 2 Angebote eingeholt und ?der günstigste Bieter, in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat? vom WEG-Verwalter beauftragt werden sollte. Der Beschlussantrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Gegen diese Ablehnung wendet sich ein Wohnungseigentümer mit seiner Klage.
Gemeinschaft muss notwendige Entscheidungen selbst treffen
Das LG München entschied: Die Ablehnung des Beschlussantrages erfolgte zu Recht. Die Verlagerung der Auftragserteilung auf den Verwalter in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat entsprach nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Denn die Entscheidung über die Auftragsvergabe wird in unzulässiger Weise auf den Verwalter in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat delegiert. Die notwendigen Entscheidungen über das − “Ob” und “Wie” − von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums muss aber die Eigentümerversammlung grundsätzlich selbst entscheiden.
Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der Verwaltungsbeirat die Vorgabe hatte, das günstigste Angebot zu nehmen. Diese Vorgabe ist nämlich nicht so bestimmt, dass die Verwaltung und der Verwaltungsbeirat nur eine Entscheidung der Eigentümerversammlung ohne weitere Ermessensausübung umsetzen können. Denn bei der Auswahl des Angebots ist nicht unbedingt das billigste Angebot zu nehmen, sondern das wirtschaftlichste und bei objektiver Betrachtung vernünftigste. Insoweit haben die Eigentümer einen Beurteilungsspielraum und ein Ermessen, das ihnen nicht genommen werden darf.
Fazit: Auch ein guter Verwaltungsbeirat kann es Ihnen und Ihrer Gemeinschaft nicht abnehmen, Entscheidungen über Instandsetzungen selbst zu treffen. Sicher können Sie Ihren Verwaltungsbeirat damit beauftragen, Vergleichsangebote einzuholen und diese gegebenenfalls auf der Eigentümerversammlung zu präsentieren. Wenn Sie ihm dann aber auch noch die Auswahl der zu beauftragende Firma überlassen, geht das zu weit. Eine solche Beschlussfassung kann jeder Eigentümer durch eine Anfechtungsklage zu Fall bringen.
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