Winterdienst: Vorsicht – Minijob-Vergabe kann anfechtbar sein!
Sind die ersten Wochen des Jahres 2019 auch in Ihrer Region von übermäßigem Schneefall geprägt? Und denken Sie und die anderen Eigentümer Ihrer Gemeinschaft nun auch darüber nach, einen Minijobber einzustellen, um den Schneemassen Herr zu werden? Wenn Sie das zum Thema Ihrer nächsten Eigentümerversammlung machen, geben Sie gut Acht. Denn bei Ihrem Beschluss, einen Minijobber mit dem Winterdienst zu beauftragen, müssen Sie die Gemeinschaft auf die besonderen Risiken hinweisen, die mit dieser Beauftragung einhergehen. Anderenfalls ist Ihr Beschluss anfechtbar (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 15.03.18, Az. 2-13 S 184/16).
Beschluss: Lieber Minijobber als Fremdfirma
Eine Eigentümergemeinschaft hatte auf Ihrer Eigentümerversammlung den mehrheitlichen Beschluss gefasst, mehrere Minijobber für den Winterdienst einzustellen. Ein Eigentümer hielt das für nicht praktikabel. Er war der Ansicht, die Verkehrssicherungspflicht müsse auf ein professionelles Unternehmen übertragen werden. Der Eigentümer erhob daher Anfechtungsklage gegen den gefassten Beschluss.
Aufklärung über die Risiken der Minijob-Vergabe erforderlich
Das Gericht gab dem Eigentümer Recht und erklärte den gefassten Beschluss für rechtwidrig. Der Einsatz von Minijobbern für die Erledigung des Winterdienstes entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Das gilt zumindest dann, wenn die Eigentümer auf der Eigentümerversammlung nicht über die erheblichen Risiken eines solchen Minijobber-Einsatzes aufgeklärt worden sind.
Abgesehen von den sozial- und arbeitsrechtlichen Folgen, die eine Vergabe des Winterdienstes mit sich bringt, kann sie auch eine ordnungsgemäße Erfüllung des Winterdienstes nicht gewährleisten. Bei mehreren verschiedenen, nicht über eine Firma koordinierten Arbeitskräften, ist es nämlich nicht sichergestellt, dass der Schnee rechtzeitig geräumt und glatte Stellen rechtzeitig gestreut werden. Damit ist die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht fraglich und es besteht ein haftungsrechtliches Risiko für die Gemeinschaft. Bei einer professionellen Firma sieht das anders aus. Denn eine solche hat genügend Kapazitäten, um den Winterdienst auch bei Krankheitsfällen nach Bedarf zu erfüllen und Haftungsfälle zu vermeiden. Ohne eine Aufklärung über diesen gravierenden Unterschied und die damit verbundenen Risiken ist der Beschluss nicht rechtens.
Fazit: Wenn Sie und die anderen Wohnungseigentümer sich für eine Vergabe Ihres Winterdienstes entscheiden, beauftragen Sie besser eine Fachfirma. Das ist zwar teurer als ein Minijobber, bringt aber eine zuverlässige Aufgabenerfüllung mit sich und kann somit Haftungsfälle verlässlich vermeiden. Wenn Sie sich doch für einen Minijobber entscheiden, kontrollieren Sie engmaschig, ob der Winterdienst auch tatsächlich ordnungsgemäß ausgeführt wird. Wenn nicht, gehen Sie ein hohes Haftungsrisiko ein.
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