Checken Sie jetzt Ihre Energieausweise!
Egal ob Sie eine Immobilie kaufen, ein Anlageobjekt verkaufen oder vermieten – ein aktueller Energieausweis ist Pflicht, sonst drohen hohe Strafen. Viele Investoren und Immobilienentwickler veräußern nach zehn Jahren Ihre Objekte. Und gerade dann sollten Sie Ihren Energieausweis unbedingt checken, bevor es mit dem Verkaufsprozess losgeht!
Wenn Sie nach zehn Jahren eine Immobilie veräußern, um die Spekulationssteuer zu sparen, so haben Sie das Objekt aktuell 2009 erworben. Hatte es damals einen frischen Energieausweis, so lohnt sich ein ganz genauer Blick: Dieser könnte jetzt abgelaufen sein! Denn dieses Jahr im Januar sind die ersten Energieausweise von Wohnhäusern mit Baujahr 1966 und jünger abgelaufen. Auch die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden laufen ab dem 1. Juli 2019 ab, hier gilt ebenfalls eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Sind Sie davon betroffen, so sollten Sie sich unverzüglich um einen neuen Energieausweis bemühen. Prinzipiell haben Sie bei der Erneuerung die Wahl zwischen Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis – es sei denn für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag, der vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, wenn sie bislang nicht energetisch saniert worden sind. In diesem Sonderfall müssen Sie einen Bedarfsausweis erstellen lassen.
Wann Sie den Energieausweis vorlegen müssen
- Sie sollten keine Immobilie inserieren ohne aktuelle Energiedaten, sei es in der Zeitung oder online, zum Verkauf oder zur Vermietung
- Sie müssen den Interessenten den Energieausweis unaufgefordert vorlegen, egal ob Sie Eigentümer oder Makler sind
- Ein abgelaufener Energieausweis darf nicht mehr verwendet werden
- Baudenkmäler sind von dieser Regelung ausgenommen
Prinzipiell gilt natürlich auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter. Da jedoch zu den Angaben in der Annonce einer Immobilie auch das Datum des Energieausweises gehört, müssten Sie schon aktiv lügen, wenn der Ausweis abgelaufen ist. Das Risiko einer Abmahn-Falle, auch durch verärgerte Interessenten, ist hoch. Investieren Sie lieber einige Tage extra, um einen neuen Ausweis vorab anzufordern. Spätestens, wenn es „ernst“ wird, etwa vor Vertragsabschluss, benötigen Sie ihn ohnehin.
Neueste Kommentare