3 Tipps gegen Mängel an der Anlage-Immobilie
Sie investieren in eine Neubau-Immobilie? Das ist grundsätzlich eine gute Idee. Schließlich erwartet man hier, eine top Immobilie zu erhalten, an der man über Jahre hinweg nichts machen muss… Leider ist es in der Realität nicht so einfach. Denn Neubauten weisen nach Abnahme oft ebenso viele Mängel auf wie gebrauchte Objekte. Das kann nicht einkalkulierte Kosten verursachen, wenn es nicht rechtzeitig reklamiert wird. Damit Ihnen das nicht passiert, lesen Sie heute 5 Tipps gegen Mängel und für mehr Rendite.
Der aktuelle Neubau-Boom bringt auch vermehrte Qualitätsunterschiede mit sich: Bis zu 90 Prozent mehr Bauschäden werden gemeldet, als noch 2009. Dabei handelt es sich oft auch um kleinere Mängel, welche aber die Qualität des Neubaus mindern.
Die häufigsten Mängel sind:
- Malermängel (Flecken an Wänden)
- Fenstermängel (Kratzer im Glas oder im Kunststoff / Holz)
- Parkett-Beschädigungen (Kratzer)
- Innentür-Beschädigungen (Kratzer)
- Fliesen-Beschädigungen (Kratzer)
Natürlich haben Sie grundsätzlich ein Anrecht auf Beseitigung dieser Mängel ohne Mehrkosten. Aber gerade das geht häufig gründlich schief. Langwierige und teure Gerichtsverhandlungen sind oft die Folge. Diese lassen sich aber durch ein paar Tipps oft vermeiden.
Tipps zur Mängelbeseitigung:
- Definieren Sie, wann ein Mangel als beseitigt gilt. In der Regel sollte dazu eine schriftliche Bestätigung von Ihnen nötig sein.
- Zeitmanagement: Oft haben Sie es mit mehreren Mängeln auf einmal zu tun. Machen Sie dann einen genauen Zeitplan, was wann beseitigt wird. So können Sie den Bezugszeitpunkt optimieren. Beginnen Sie mit längeren Aufgaben, etwa der Erneuerung der Fenster – immerhin der zweithäufigste Reklamations-Faktor.
- Experten dazu holen: Besprechen Sie Mängel-Themen nie ohne Zeugen. Am besten suchen Sie sich direkt einen Experten, etwa einen Bausachverständigen.
Wichtig für die korrekte und fristgerechte Mängelbeseitigung ist immer auch, was im Bauvertrag steht. Diesen sollten Sie deshalb auf jeden Fall vorab von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen lassen. Diese Dienstleistung können Sie von der Steuer absetzen.
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