Darf ich meine Immobilie kurzzeit-vermieten? (3/3)
Wenn Sie auf Immobilien-Rendite hoffen, gibt es gerade in Deutschlands Großstädten kaum eine lukrativere Möglichkeit als die Kurzzeit-Vermietung, etwa über Plattformen wie Airbnb. Aber gerade wo Wohnraum knapp ist, wird daran Kritik laut. Das so genannte „Zweckentfremdungsverbot“ regelt zum Teil die Kurzzeit-Vermietung. Was ist nun erlaubt, und was nicht?
Ausnahmen – was ist ein schutzwürdiges Interesse?
Ein schutzwürdiges privates Interesse kann etwa vorliegen, wenn Sie nachweisen können, dass Ihre wirtschaftliche Existenz durch ein Verbot der Zweckentfremdung gefährdet wäre. Ein weiterer Grund wäre, dass der Wohnraum nicht mehr erhaltungswürdig ist.
Gerade im ersten Fall ist eine Genehmigung Abwägungssache der Gemeinde oder eines Gerichts, denn hier stehen sich der Zweck des Gesetzes und Ihre privaten Umstände gegenüber. Dann würde die Genehmigung lediglich für drei Jahre befristet erteilt.
Mit einem Anwalt stellen Sie sicher, dass Sie die bestmöglichen Chancen haben, dass Ihr Antrag mit den entsprechenden Nachweisen Erfolg hat.
Registernummer nötig
Sie möchten Ihre vollständige Wohnung auf Airbnb oder vergleichbaren Plattformen untervermieten? In jedem Fall benötigen Sie dann eine vorhergehende Genehmigung und Anzeige beim Bezirksamt, das dann eine Registriernummer vergibt. Für sie gilt keine feste zeitliche Begrenzung, solange sie selbst ihren Hauptwohnsitz an der registrierten Adresse haben.
Untervermietung eines Zweitwohnsitzes
Wenn Sie Ihre Immobilie als Zweitwohnsitz angeben und untervermieten möchten, so wird die Regelung etwas komplizierter:
- Sie dürfen maximal 90 Kalendertage pro Jahr vermieten
- Ausnahme: vermieten Sie maximal 49 % der Gesamtwohnfläche, so ist keine behördliche Genehmigung notwendig (etwa, da Sie selbst die anderen Räume bewohnen)
- Langfristige Untervermietung durch den Mieter ist ebenfalls keine Zweckentfremdung
Kritik am Gesetz
Gerade in Städten mit hohem Studentenanteil gilt oft diese Verordnung. Dabei nutzen gerade Studenten und Orientierungsbesucher Airbnb als Übergangslösung, um sich die Universität und die Stadt anzuschauen oder bis sie etwa einen Platz im Wohnheim erhalten. Zusätzlich schränkt das Zweckentfremdungsverbot den Verfügungsrahmen über das Eigentum des Immobilienbesitzers an. Und nicht zuletzt ist zu erwähnen, dass die Städte auch von der Attraktivität für Touristen stark profitieren – Ferienvermietung ist hier ein echter Gewinn.
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