Grundsteuer-Reform – womit Sie nun wirklich rechnen müssen
Das hin und her um die Grundsteuer hat bei so manchem Immobilien-Investor in den vergangenen Monaten für reichlich Kopfschmerzen gesorgt. Fragen auch Sie sich, wie Sie Ihr Immobilien-Vermögen künftig versteuern müssen? Lesen Sie heute die wichtigsten Eckdaten der soeben beschlossenen Grundsteuer-Reform!
Drei Gesetzentwürfe von Finanzminister Olaf Scholz wurden nun vom Kabinett beschlossen, um die Grundsteuer in Deutschland zu reformieren – und an mancher Stelle vereinen sie das Schlechteste aus allen Ideen, die es dazu gab.
Probleme mit der Grundsteuer-Reform:
- „Die Steuerzahler sollen nicht höher belastet werden“ – so lautete vor der Reform die Ankündigung. Im Durchschnitt gesehen mag das stimmen, aber einige Immobilienbesitzer werden sehr wohl wesentlich mehr zahlen als vorher.
- Nach wie vor wird sich die Grundsteuer sehr stark von Kommune zu Kommune unterscheiden, da sie weiterhin über die Hebesätze reguliert wird. Die Bundesregierung appelliert nun an die Kommunen, die Hebesätze so anzupassen, dass die Steuerlast für den Einzelnen in etwa gleich bleibt. Ob das so gelingt, steht in den Sternen.
- Weiterhin soll die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer weiterhin der Bodenrichtwert sein, sowie zusätzlich die durchschnittliche Miete herangezogen werden.
- Und zuletzt gibt es auch noch die Öffnungsklausel für die einzelnen Bundesländer, so dass auch bei den Berechnungsmodellen jeder sein eigenes Süppchen kochen kann. So kündigte Bayern bereits an, wie im Vorfeld schon erwartet, dass es allein die Größe des Grundstücks für die Berechnung heranziehen werde.
- Unbebaute Grundstücke und ungenutzte Immobilien dürfen künftig wieder mit einer höheren Grundsteuer C belastet werden.
- Wie vorab befürchtet, wird die neue Grundsteuer ein Riesenmaß an bürokratischem Aufwand nach sich ziehen.
- Für die Neuregelung der Grundsteuer muss nun das Grundgesetz an zwei Stellen geändert werden. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig. Union und SPD brauchen also Unterstützung aus der Opposition – und die FDP stellt sich bereits dem Entwurf entgegen.
Ab 2025 soll die Grundsteuer nach dem neuen Modell berechnet werden. Viele Experten und Investoren hoffen nun auf die geplante Öffnungsklausel, mithilfe der einzelne Länder eine sinnvollere Regelung einführen könnten – etwa das Flächenmodell.
Neueste Kommentare