Einbau einer Klimaanlage? Nur mit Zustimmung aller!
War es in den letzten Wochen auch so heiß in Ihrer Eigentumswohnung? Dann haben Sie bestimmt schon über den Einbau einer Klimaanlage nachgedacht. Hierzu müssen Sie jedoch wissen, dass Sie eine solche Anlage nicht ohne weiteres einbauen können. Vielmehr benötigen Sie hierzu einen gemeinschaftlichen Beschluss. Je nachdem welchen Standort Sie für Ihre Klimaanlage planen, müssen sogar alle Eigentümer zustimmen. Und: Der genaue Standort der Anlage muss in Ihren Beschluss aufgenommen werden (AG Essen, Urteil v. 03.04.17, Az. 196 C 288/16).
Beschluss enthielt keine Angaben über den Standort
Im entschiedenen Fall hatten 2 Wohnungseigentümer ihre Eigentümergemeinschaft um die Zustimmung zum Einbau einer Klimaanlage gebeten. Alle auf der Versammlung anwesenden hatten mit “Ja” gestimmt. In der Beschlussvorlage wurde die “sach- und fachgerechte” Ausführung zugesichert. Außerdem wurde angegeben, dass der Geräuschpegel “in möglichst geringem Maß bleibe.” Der Standort des Geräts wurde nicht benannt.
Die Anbringung des Klimageräts erfolgte an der Giebelfassade zwischen Erdgeschoss und 1. Stock. Als eine Eigentümerin feststellte, dass das Gerät an der Hausseite angebracht worden war, auf der sich auch ihr Schlafzimmer befand, verlangte sie die sofortige Entfernung des Geräts.
Das Gericht gab der Eigentümerin Recht. Durch die Anbringung des Klimageräts an der Außenfassade des Gebäudes veränderte sich dessen Erscheinungsbild. Außerdem machte der Einbau einen Eingriff in die Gebäudesubstanz erforderlich. Aufgrund dieser beiden Punkte war der Einbau der Klimaanlage als bauliche Veränderung einzustufen. Eine Zustimmung aller Eigentümer zu der konkreten baulichen Veränderung hatte das Gericht hier aber verneint, da die genaue Angab des Standorts in der Beschlussvorlage fehlten.
Einbau der Klimaanlage ist ein bauliche Veränderung
Fazit: Auch wenn das Urteil schon etwas älter ist, kann es angesichts dieses heißen Sommers von aktueller Bedeutung für Sie sein. Jetzt wissen Sie: Erfolgt der Einbau der Klimaanlage gut sichtbar an der Außenseite des Hauses, handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Dann reicht ein mehrheitlicher Beschluss nicht, sondern Sie müssen alle Eigentümer mit ins Boot holen, bevor Sie das Gerät einbauen dürfen. Denken Sie dann auch unbedingt daran, den genauen Standort des Geräts in Ihren Beschluss aufzunehmen. Anderenfalls steht ihr Beschluss auf wackligen Füßen.
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