Kommt der Mietendeckel? Das sagen Juristen

Ein Horror für Investoren: Fünf Jahre lang sollen die Mieten in der deutschen Hauptstadt gedeckelt werden. Sollte dies gelingen, wird es in Deutschland vermutlich Schule machen. Aber noch ist nichts entschieden. Nun haben sich die Bundestagsjuristen dazu geäußert – mit überraschendem Ergebnis.
Der rot-rot-grüne Senat Berlins ist bei der Ausarbeitung des Mietendeckels schon relativ weit fortgeschritten. Nach eigener Aussage wurde das Konzept bereits vorab juristisch geprüft. Dabei soll erarbeitet worden sein, dass der Mietendeckel auf begrenzte Zeit durchaus juristisch durchsetzbar sei. Nun aber meldet sich der wissenschaftliche Dienst des Bundestags zu Wort – und ist anderer Ansicht.
Die Analyse des wissenschaftlichen Dienstes
Der wissenschaftliche Dienst kommt immer dann zum Einsatz, wenn Analysen, fachliche Informationen oder Gutachten notwendig werden. Er arbeitet objektiv und parteienunabhängig. Nun hat er ein Gutachten zum geplanten Mietendeckel erstellt. Die Juristen sind hier der Ansicht, dass er rechtswidrig sei. Der Grund: Die Bundesregierung habe bereits ein Gesetz zur Mietendeckelung eingeführt – nämlich die Mietpreisbremse. Daher können die Länder nicht einfach eigene Gesetze im gleichen Bereich beschließen.
„Ist bei einem Gesetz zu erkennen, dass der Bundesgesetzgeber eine erschöpfende und abschließende Regelung intendiert hat, so tritt die Sperrwirkung gegenüber der Landesgesetzgebung für die gesamte durch den Bund geregelte Materie ein“, erklären die Fachleute.
Sie geben außerdem zu bedenken, dass das Verbot von Mieterhöhungen faktisch einen Wertverfall und damit eine Verletzung des Eigentumsrechts bedeute. „Daher muss zumindest die allgemeine Preissteigerung – und gegebenenfalls auch die hiervon abweichende Steigerung im Baugewerbe für Instandhaltungskosten sowie sonstige für das Grundeigentum typische Kosten – durch Mieterhöhungen ausgeglichen werden können.“
Wird das Gesetz nun gestoppt?
Der Berliner Senat kann diese Einschätzung zwar ignorieren und weiter an dem Gesetz arbeiten, es sogar erlassen. Allerdings ist mit dieser Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes vorprogrammiert, dass es im Anschluss vor dem Verfassungsgericht landen wird – mit unsicherem Ausgang, jedoch scheint immer wahrscheinlicher, dass die Richter in Karlsruhe zu einem ähnlichen Schluss kommen werden.
Selbstverständlich bleiben wir für Sie am Ball und verfolgen weiterhin die Entwicklung des Gesetzes. Zunächst sollten Sie sich aber als Vermieter keine zu großen Sorgen machen.
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