Kauf einer Dachgeschosswohnung – Achten Sie auf den Trittschallschutz!
Eine Dachgeschosswohnung ist schon etwas Schönes. Sie wohnen ganz oben, genießen eine schöne Aussicht und niemand trampelt Ihnen auf dem Kopf herum. Allerdings sollten Sie beim Kauf einer solchen Wohnung unbedingt auf den richtigen Trittschallschutz achten. Ist der Trittschall nämlich für den Bewohner der darunter liegenden Wohnung zu laut, müssen Sie die Schalldämmung nachbessern lassen. Das gilt auch dann, wenn Sie beim Kauf der Wohnung nicht wussten, dass in der Wohnung kein Trittschallschutz vorhanden war (LG Düsseldorf, Urteil v. 27.06.19, Az. 19 S 152/18).
Nach Entfernung des Teppichbodens wurde es zu laut
Im entschiedenen Fall ging es um einen Wohnung, die durch einen nachträglichen Dachausbau in den 90er-Jahren geschaffen worden war. Im Jahr 2001 kaufte der heutige Eigentümer die Dachwohnung. Er wusste nicht, dass beim Bau seinerzeit keine Trittschallentkopplung verbaut worden war.
Im Jahr 2008 ließ der Eigentümer den Teppichboden entfernten und Fliesen verlegen. Daraufhin wurde es für den Nachbarn in der Wohnung darunter zu laut. Messungen ergaben, dass die zulässigen 53 Dezibel überschritten wurden. Der Eigentümer der unteren Wohnung verlangte von dem Eigentümer der Dachwohnung Abhilfe zu schaffen.
Dieser war jedoch der Ansicht, er sei zu nichts verpflichtet, da er von dem fehlenden Trittschallschutz nichts gewusst habe. Er war der Ansicht, die Eigentümergemeinschaft müsse wegen des Trittschallschutzes in Anspruch genommen werden. Der Eigentümer der unteren Wohnung erhob Klage gegen den Eigentümer der Dachgeschosswohnung.
Wohnungseigentümer muss für ausreichenden Schallschutz sorgen
Die Klage war erfolgreich, der Eigentümer musste den Schallschutz seiner Wohnung nachträglich verbessern. Wohnungseigentümer haben gegenüber ihren Nachbarn für ausreichenden Schallschutz zu sorgen. Wie der Eigentümer das in diesem Fall anstellt, bleibt ihm überlassen: Wenn es den Schall ausreichend reduziert, braucht er nur wieder Teppichboden zu verlegen – gegebenenfalls einfach über den nun vorhandenen Fliesen. Alternativ muss eine Trittschalldämmung nachträglich eingebaut werden, auch wenn dafür eine fünfstellige Summe zusammen kommt, weil Fliesen und Estrich herausgerissen werden müssen.
Fazit: Wenn Sie eine Dachgeschosswohnung erwerben ist der Schallschutz Ihre Angelegenheiten. Prüfen Sie vor dem Kauf anhand der Bauunterlagen genau, ob die Wohnung mit einem ordnungsgemäßen Trittschallschutz versehen ist. Wenn nicht sind Sie als Wohnungskäufer in der Pflicht – und zwar auch, wenn die Mangelhaftigkeit des Schallschutzes sich erst nach Jahren zeigt. Auch bei einem Ausbau des Dachgeschosses dürfen Sie den Schallschutz auf keinen Fall vernachlässigen. Anderenfalls drohen hohe Folgekosten.
Neueste Kommentare