10 Tipps zum Kauf des perfekten Investment-Objekts ( Teil 3)
Sie suchen eine Anlage-Immobilie? Der Markt ist heiß – umso wichtiger, dass Sie jetzt beim Kauf Ihre Vorteile genau im Blick behalten. Wir geben Ihnen heute und die nächsten Male zehn Tipps, worauf Sie achten sollten!
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Schlüsselfertig?
Kaufen Sie eine Neubau-Immobilie, so soll die Übergabe in der Regel „schlüsselfertig“ stattfinden. Klingt gut – aber was heißt das eigentlich genau? Diese Frage kann Ihnen niemand beantworten. Der Begriff ist nämlich juristisch nicht fest definiert. Steht er so in Ihrem Vertrag, sollten Sie das nicht hinnehmen stattdessen „bezugsfertig“ einsetzen. Dies beinhaltet unter anderem, dass Strom, Wasser und Heizung funktionieren.
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Der richtige Zahlungszeitpunkt
Wenn Sie also einen Neubau erwerben, so wird oft eine Zahlung von sieben bis 13 Raten vereinbart. Aber nicht selten kommt bei der Fertigstellung etwas dazwischen, etwa eine Insolvenz des Bauträgers. Deshalb sollte vor dem Richtfest (das heißt, wenn der Dachstuhl steht) nicht mehr als 50 Prozent gezahlt haben. Die letzte Rate erfolgt dann nach der Schlüsselübergabe. Sofern noch zuvor nicht erkennbare Mängel bestehen, haben Sie dann eine Handhabe. Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie ist der Ablauf schon durch den Notartermin sehr klar geregelt.
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Schnäppchenjagd bei Zwangsversteigerungen?
Vielleicht klingt es angesichts der hohen Preise derzeit auch für Sie interessant, bei Zwangsversteigerung ein Schnäppchen zu ergattern. Oft hat diese Taktik Erfolg: Zwischen zehn und 30 Prozent des Marktpreises lassen sich so einsparen. Problematisch ist leider, dass eine Vorab-Besichtigung des Objekts oft nicht möglich ist. Umso besser müssen Sie die Unterlagen der Immobilie prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden. So ganz davor gefeit sind Sie aber nie. Wenn Sie mit diesem Element der Unsicherheit leben können, kann eine Zwangsversteigerung für Sie Sinn machen. Besonders wichtig bei Zwangsvollstreckungen ist – neben dem Wertgutachten des Hauses – das Grundbuch. Insbesondere verrät ein Blick in Absatz II und III des Grundbuchauszugs, ob Hypothekenbelastungen oder Grundschulden auf das Anwesen eingetragen sind. Diese werden natürlich mit erworben.
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Vorsicht beim Kauf von bewohnten Immobilien
Die “Zwangs-“Versteigerung impliziert es bereits: In der Regel trennen sich die Besitzer nicht freiwillig vom Haus. Dies kann bedeuten, dass Sie sie langwierig herausklagen müssen – und wenn Sie Pech haben, finden Sie anschließend das Objekt nicht in bewohnbarem Zustand vor. Bei leerstehenden Häusern ist das Risiko sehr gering, denn dann enthält ja das Gutachten bereits Informationen über die Gegebenheiten vor Ort und Sie erhalten in der Regel direkt nach Erwerb die Schlüssel. Natürlich kann man auch versuchen, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, die Vorbesitzer stimmen dem aber häufig nicht zu. Wenn Sie dennoch mehr erfahren möchten, versuchen Sie, das Gespräch zu den Nachbarn oder mit dem Gläubiger zu suchen. Auch bei vermieteten Wohnungen kann es zu Problemen kommen. Hier kaufen Sie die Mietverträge mit, inklusive aller eventuellen Fehler und Probleme. Auch ein nicht gesprächsbereiter Mieter kann Schwierigkeiten machen.
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