Unerlaubte Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung kann mit Ordnungsgeld geahndet werden
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat am 02.08.2019 per Beschluss Geldbußen in Höhe von insgesamt 6.000,- € für unerlaubte Vermietung von Wohnraum als rechtmäßig eingestuft. Der betroffene Eigentümer hatte ohne Genehmigung seine Wohnung über die Plattform „Airbnb“ als Ferienwohnung angeboten.
Der Fall
An mehreren Tagen war die Wohnung an Feriengäste zu einem Preis von bis zu 150,- € pro Nacht ohne behördliche Genehmigung vermietet worden. Die Anträge des Eigentümers auf Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung als Ferienwohnung waren früher zurückgewiesen worden.
Die Entscheidung des Gerichts
Wegen der Zuwiderhandlungen hatte das Amtsgericht Frankfurt a. M. den Eigentümer zur Zahlung von insgesamt 6.000,- € verurteilt. Der Eigentümer der Wohnung hatte mit der Vermietung als Ferienwohnung gegen eine städtische Satzung verstoßen, wonach Bußgelder bis zu 25.000,- € verhängt werden dürfen. Das OLG Frankfurt a. M. hat nunmehr die gegen das amtsgerichtliche Urteil gerichtete Rechtsbeschwerde des betroffenen Eigentümers als unbegründet zurückgewiesenn. Das amtsgerichtliche Urteil ist somit rechtskräftig (OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 02.08.2019, Az. 2 Ss-OWi 438/19).
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