Verkauf der Eigentumswohnung: Falsche Größenangabe wird teuer!
Kennen Sie eigentlich die genaue Größe Ihrer Eigentumswohnung? Das sollte zumindest dann der Fall sein, wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen möchten. Machen Sie beim Verkauf Ihrer Wohnung nämlich falsche Angaben zur Wohnungsgröße, kann der Wohnungskäufer Schadenersatz von Ihnen verlangen. Das gilt auch, wenn Sie die falschen Angaben ins Blaue hinein machen (OLG Stuttgart, Urteil v. 20.12.18, Az. 14 U 44/18).
Ca.- Angabe der Wohnungsgröße war falsch
Im entschiedenen Fall verkaufte ein Sohn die Eigentumswohnung für seine Eltern. Die Größe der Wohnung gab der Sohn auf einem Onlineportal zunächst mit 98 m² an. Noch vor dem Abschluss des Kaufvertrags korrigierte er die Wohnungsgröße auf “ca. 89 m²”. Die tatsächlich nur 78,2 m² große Wohnung wurde zu einem Kaufpreis von 250.000 € verkauft. Die Wohnungskäufer verlangten von dem Sohn Schadenersatz wegen der falschen Größenangaben.
Ca.- Angabe erlaubt nur Abweichung von bis zu 5%
Zu Recht, entschied das Gericht. Die unzutreffende Größenangabe widerspricht dem Rücksichtnahmegebot und kann daher Schadensersatzpflichten wegen Verschuldens bei Vertragsschluss auslösen. Wer ohne konkrete Anhaltspunkte Angaben über die Wohnungsgröße ins Blaue hinein macht und seine Ungewissheit darüber nicht offenbart, handelt schuldhaft und beeinflusst dadurch das Kaufverhalten.
Die Wohnungskäufer konnten daher Schadenersatz verlangen, und zwar in Höhe des Betrages, um den sie die Wohnung zu teuer erworben haben. Bei der Herabsetzung des Kaufpreises war insoweit allerdings die Zirkaangabe (“ca.89 m²”) zu berücksichtigen. Das Gericht sah einen Rahmen von 5 % durch die Ca.- Angabe als abgedeckt an. Für die darüber hinaus gehende Abweichung musste der Sohn Schadenersatz leisten.
Fazit: Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen, sollten Sie auf Angaben zur Wohnungsgröße auch in der Anzeige besser verzichten. Das gilt zumindest dann, wenn Sie sich bezüglich der Größe nicht 100%ig sicher sind. Fragt der Käufer nach der Wohnungsgröße, können Sie ihm die vermutete Größe mitteilen, allerdings mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich um einen geschätzten Wert handelt. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Neueste Kommentare