Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnung bleibt nach Jobverlust absetzbar
Wer fern von seiner Familie arbeitet und deshalb eine Zweitwohnung anmietet, der kann die Miete sowie Wohnungseinrichtung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzen. Doch was gilt nach Jobverlust? Endet mit dem Arbeitsverhältnis auch die steuerliche Absetzbarkeit der Zweitwohnung? Erfreulicherweise ist die Entscheidung des Finanzgerichts Münster in dieser Frage sehr steuerzahlerfreundlich ausgefallen (Urteil v. 12.06.2019, Az. 7 K 57/18).
Kläger bewarb sich auch am Zweitwohnsitz
Ein Kläger aus Nordrhein-Westfalen hatte arbeitsbedingt eine Zweitwohnung in Berlin angemietet und die Miete steuerlich abgesetzt. Allerdings kündigte sein Arbeitgeber ihm zum 31. August 2015. Das Finanzamt war der Ansicht, er hätte die Wohnung gleich darauf kündigen sollen –die Zweitwohnungs-Miete sei nur bis zum Ende der Kündigungsfrist absetzbar. Keineswegs, entschied das Finanzgericht. Denn der Kläger bewarb sich auf andere passende Stellen ? auch in Berlin. Deshalb sei die Berliner Wohnung auch nach dem Jobverlust absetzbar. Auch wenn er dann letztlich eine neue Stelle in Hessen antrat: Es hätte gut sein können, dass er einen Job in Berlin bekommen würde. Durch den Beibehalt der Wohnung wäre ihm dann Wohnungssuche und der Umzug in eine womöglich teurere Bleibe erspart geblieben.
Mein Tipp: Dieses Urteil können Sie als Argument anführen, um solvente Mieter mit guten Arbeitsmarktchancen zum Bleiben zu bewegen.
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