Investment und Steuer – wie viel zahle ich auf was?
Wenn Sie in Immobilien investieren, so ist der steuerliche Aspekt oft unübersichtlich. Einkommenssteuer, Abschreibungen, Zuschüsse… Oder doch Abgeltungssteuer? Wir fassen heute verständlich zusammen, was Sie zahlen müssen – und wie andere Investments im Vergleich abschneiden.
Grundsätzlich gilt: Kapitalerträge werden vereinfacht versteuert.
- 26,375 Prozent Abgeltungsteuer pauschal, ggf. plus Kirchensteuer
- Freibetrag pro Person: 801 Euro im Jahr
- Mit Freistellungsauftrag berücksichtigt die Bank das direkt
- Wer ausschließlich Kapitalerträge hat und nicht oder nur wenig verdient (z.B. Ihre Kinder), kann Antrag auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung stellen und so bis zu 10.000 Euro pro Jahr steuerfrei als Freibetrag erhalten
Leider fallen Immobilien jedoch nicht unter diese Regel. Sie sollten sie aber kennen, um Ihr Kapital bestmöglich aufzuteilen.
Immobilien
- Mieteinnahmen werden versteuert in der Höhe Ihrer Lohnsteuer
- Alle mit der Vermietung verbundenen Kosten können steuerlich geltend gemacht werden
- Bei Kauf und Verkauf innerhalb von zehn Jahren (nicht selbst genutzte Immobilien) muss der Wertzuwachs versteuert werden
- Es können Sonderabschreibungen genutzt werden, etwa für Modernisierungen etc.
Andere Anlagen
- Für Zinsanlagen wie Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch etc. gilt die Abgeltungsteuer.
- Bei Anleihen gilt die Abgeltungsteuer, Verluste können steuerlich geltend gemacht werden – bis der Verlust ausgeglichen ist.
- Aktien fallen unter die Abgeltungssteuer, sofern sie nach 2009 erworben wurden. Auch hier werden Verluste mit der Steuer berechnet.
- Bei Fonds gilt grundsätzlich die Abgeltungssteuer, für Käufe vor 2009 besteht jedoch ein Freibetrag von 10.000 Euro. Bei thesaurierenden Fonds, deren Gewinne also nicht ausgeschüttet werden, gibt es eine so genannte „Vorabpauschale“, eine laufende Steuer aufgrund berechneter Gewinne. Bei reinen Aktienfonds bleiben 30 Prozent des Gewinns steuerfrei. Dies gilt für Ausschüttung und Verkaufsgewinne.
- Bei privaten Lebens- und Rentenversicherungen gilt in der Regel nicht die Abgeltungssteuer. Bei Verträgen von vor 2005 zahlen Sie auf eine Einmalauszahlung keine Steuer. Bei neueren Verträgen müssen Sie in der Regel den halben Ertrag in Höhe Ihrer Einkommenssteuer versteuern.
- Riester-Rente kann während der Einzahlung steuerlich geltend gemacht werden, dafür zahlen Sie später volle Steuer auf die monatlich ausgezahlten Beträge.
- Bei Gold wird unterschieden zwischen physischen Goldkäufen mit steuerfreien Gewinnen (Mindesthaltedauer ein Jahr) und Goldkauf per Wertpapier. Hier richtet sich die Steuer nach dem Wertpapier.
Bei höherem Kapital lassen sich all diese Möglichkeiten optimal so mischen und kalkulieren, dass Sie maximal an den Steuern sparen. Interessant ist auch die Möglichkeit, die Freibeträge Ihrer Kinder mit auszunutzen.
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