Baudarlehen: Nach 10 Jahren kündbar, auch bei längerer Zinsbindungsfrist
Haben Sie ein noch nicht vollständig abbezahltes Hypothekendarlehen laufen, bei dem ursprünglich eine Zinsbindungsfrist von 15 oder 20 Jahren vereinbart war? Dann aufgepasst: Die Bank wird Ihnen nicht sagen, dass Sie dieses Darlehen auch schon nach 10 Jahren kündigen können. Aber Sie sollten es unbedingt im Kopf behalten – und sich rechtzeitig auf die Umschuldung vorbereiten.
Gesetzliches Kündigungsrecht nach 10 Jahren
Zunächst einmal zur Rechtslage: Nach 10 Jahren können Sie ein Hypothekendarlehen kündigen, auch wenn die Zinsbindungsfrist länger ist. Sie brauchen dafür lediglich eine Frist von 6 Monaten zum Laufzeitende einzuhalten (§ 489 BGB). Anders als sonst darf die Bank hier keine Vorfälligkeitsschädigung verlangen – also keine Entschädigung für die Zinsen, die ihr dadurch entgehen, dass Sie den Darlehensvertrag nicht bis zur vereinbarten Fälligkeit beibehalten.
Klar ist allerdings: Ihre Kündigung schicken Sie der Bank erst, wenn Sie die Zusage für einen neuen Immobilienkredit haben – ob diese nun von ihrer bisherigen oder von einer anderen Bank kommt. Denn Sie brauchen die Sicherheit, dass das auch klappt.
Warum die Umschuldung so attraktiv ist
Eine Umschuldung ist höchst attraktiv – für Sie, nicht für die Bank. Vergleichen Sie einfach das Zinsniveau: Bei einem Abschluss vor rund 10 Jahren mussten Sie für einen Immobilienkredit mit 15-jähriger Zinsbindung noch rund 4,5 Prozent p. a. an Sollzinsen hinblättern. Bei einer Restschuld von 100.000 € würden damit im Jahr allein 4.500 € an Zinsen fällig.
Wenn Sie jetzt umschulden, zahlen Sie vielleicht noch 1 p. a. Prozent an Sollzinsen. Das macht nur noch 1.000 € bezogen auf eine beispielhafte Restschuld von 100.000 €. Das heißt: sie können bei gleichbleibenden monatlichen Raten Ihr Darlehen viel, viel schneller tilgen. Von Ihren Zahlungen geht weniger für den Zins drauf und mehr fließt in die Abzahlung Ihrer Schuld.
Jetzt wissen Sie auch, warum die Banken zwar pflichtgetreu bei Abschluss eines Darlehens mit längerer Zinsbindung über die Möglichkeit einer Kündigung nach 10 Jahren aufklären, warum sie aber nach Ablauf dieser 10 Jahre kein Wort darüber verlieren: Sie würden ja ein lukrative Geldquelle verlieren – nämlich Sie!
Mein Rat an Sie: Holen Sie sich frühzeitig Angebote ein
Spätestens nach Ablauf des neunten Jahres Ihrer Kreditlaufzeit sollten Sie sich um die Umschuldung kümmern. Holen Sie sich dazu entsprechende Angebote ein. Idealerweise fragen Sie nicht nur Ihre Hausbank, sondern ziehen auch einen Kreditvermittler wie Interhyp oder Dr. Klein zu Rate.
Wenn Sie die Zusage für das neue Darlehen in der Tasche haben, kündigen Sie das bisherige Darlehen fristgerecht. Stellen Sie unbedingt sicher, dass Ihre Kündigung rechtzeitig 6 Monate vor Ablauf der 10 Jahresfrist beim bisherigen Kreditgeber ist. Durch die Umschuldung sparen Sie meist Tausende von Euro.
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