Das ändert sich 2020 rund um die Immobilie (1/2)
In diesem Jahr gibt es unzählige Neuerungen rund um die Immobilie, die Sie finanziell be- oder entlasten. Das reicht vom Inkrafttreten des lange diskutierten Mietendeckels bis hin zu großen Neuerungen im WEG-Gesetz. Diese Woche lesen Sie eine Aufstellung über alle neuen Regelungen, die für Investoren wichtig sind.
Reform des WEG-Gesetzes
Besitzen Sie eine oder mehrere Eigentumswohnungen? Dann sollten Sie wissen, dass das WEG-Gesetz längerfristig reformiert wird. 2021 sollen die letzten Änderungen in Kraft treten.
Vorschläge zur Gesetzesänderung:
- Modernisierung hinsichtlich E-Mobilität, Barrierefreiheit und Sicherheit sollen vereinfacht werden
- Verwalter sollen künftig mehr Verantwortung haben, unter anderem eine unbeschränkte Vertretungsvollmacht. Gleichzeitig wird ein Sachkundenachweis für Verwalter gefordert.
- Künftig soll auch Online an Eigentümerversammlungen teilgenommen werden, inklusive gültiger Teilnahme an Abstimmungen.
- vereinbarungsändernde Beschlüsse sollen künftig ins Grundbuch eingetragen werden
- Unter bestimmten Umständen soll künftig schleppendes Zahlungsverhalten des Hausgelds bereits zur Eigentumsentziehung führen können.
- In Zukunft sind Instandhaltungsrücklage und eine Vermögensübersicht verpflichtend in der Jahresabrechnung enthalten.
- Bald sollen Mieter den Bau von E-Ladesäulen, barrierefreien Umbau und Maßnahmen zum Einbruchschutz durchsetzen können. Sie als Eigentümer können dann wiederum die Betriebskosten dafür auf Ihre Mieter umlegen.
Klimapaket
Das neue Klimapaket der Bundesregierung bringt Verschärfungen mit – gleichzeitig aber auch attraktive Boni. Wenn Sie ohnehin an Modernisierung denken, sollten Sie diese mitnehmen:
- Wenn Sie Ihre eigene Immobilie energetisch sanieren, können Sie künftig 20 Prozent der Sanierungskosten, verteilt auf drei Jahre, steuerlich geltend machen.
- Gefördert werden insbesondere klimafreundliche Fenster, Dämmung und Heizungssanierung. Alternativ dazu können Sie für Komplettsanierungen zehn Prozent mehr von der KfW bekommen.
- Die Förderung wird auf Wohnungsunternehmer und Vermieter ausgedehnt.
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