Das ändert sich 2020 rund um die Immobilie (2/2)
In diesem Jahr gibt es unzählige Neuerungen rund um die Immobilie, die Sie finanziell be- oder entlasten. Das reicht vom Inkrafttreten des lange diskutierten Mietendeckels bis hin zu großen Neuerungen im WEG-Gesetz. Diese Woche lesen Sie eine Aufstellung über alle neuen Regelungen, die für Investoren wichtig sind.
Makler
Sie haben es vielleicht gelesen: Künftig soll in allen Bundesländern die Provision für Makler zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Das gilt aber nur für selbst genutzte Wohnungen und Häuser! Zusätzlich können Maklerverträge künftig nur noch schriftlich abgeschlossen werden, nicht mehr durch so genanntes „schlüssiges Verhalten“.
Geldwäschegesetz
Auch das Geldwäschegesetz wurde reformiert. Bisher mussten Makler nur beim Immobilienverkauf ihre Kunden prüfen – künftig gilt das auch für Miet- oder Pachtverträge mit einer Miete/Pacht über 10.000 Euro im Monat.
Strom
Auch der Strom wird wieder teurer dank der neuen EEG-Umlage. Die Preiserhöhung beträgt 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Share Deals
Nun ist es da, das Gesetz zur Grunderwerbssteuer bei Share Deals. Bisher konnte man knapp 95 Prozent einer Immobilie an ein Unternehmen verkaufen, nach fünf Jahren die weiteren fünf Prozent – und es wurde keine Grunderwerbssteuer fällig. Diese Grenze wurde nun auf 90 Prozent gesenkt, die Haltefrist von fünf auf zehn Jahre erhöht.
Sonderabschreibungen
Für neu geschaffenen Wohnraum können Sie künftig Sonderabschreibungen geltend machen – zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung von zwei Prozent. Die Sonderabschreibung beträgt bis zu fünf Prozent im Jahr. Die Bemessungsgrundlage beträgt maximal 2000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Voraussetzungen:
- Neuer Wohnraum in neuem oder bestehendem Gebäude
- Bauantrag oder Bauantrag von 1.9.2018 bis 31.12.2021
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten maximal 3000 Euro pro Quadratmeter
- Muss im Jahr der Anschaffung/Herstellung und den darauf folgenden neun Jahren als Wohnraum vermietet werden
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