Zweitwohnungsteuer: Keine Übergangsfrist, wenn rechtswidrig
Es kommt immer wieder vor, dass Gerichte die Zweitwohnungsteuer einzelner Städte oder Gemeinden für verfassungswidrig erklären. Doch was gilt, bis eine neue, verfassungskonforme Steuersatzung in Kraft tritt? Darf die Kommune zwischenzeitlich die rechtswidrige Satzung noch anwenden? Nicht in jedem Fall, sagt dazu das Bundesverwaltungsgericht (27.11.2019, Az. 9 C 6.18, 9 C 7.18, 9 C 3.19 und 9 C 4.19).
Rechtswidrige Berechnungsweise
Es ging um die niedersächsische Gemeinde Lindwedel und die schleswig-holsteinischen Gemeinden Timmendorfer Strand und Friedrichskoog. Deren Zweitwohnungsteuer war verfassungswidrig, weil sie die Jahresrohmiete nach den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964 ermittelt und mit dem Verbraucherpreisindex auf die heutige Zeit hochgerechnet hatten.
Noch während das entsprechende Verfahren am Bundesverwaltungsgericht lief, hatte das Bundesverfassungsgericht analog dazu für zwei bayerische Gemeinden eine ähnliche Berechnungsweise verworfen, den betreffenden Gemeinden aber eine Übergangsfirst bis 31. März 2020 eingeräumt. Solange können diese die Steuer noch nach der alten Satzung erheben, so das Gericht.
Analog dazu beanspruchten die norddeutschen Gemeinden eine solche Frist, die ihnen die zunächst zuständigen Verwaltungsgerichte auch zubilligten. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat die Erlaubnis nachträglich einkassiert.
Verwaltungsgerichte nicht befugt zur Fristeinräumung
Anders als dem Bundesverfassungsgericht stehe der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht die Befugnis zu, Übergangsfristen einzuräumen. Deshalb müsse eine Besteuerung so lange ausbleiben, bis eine neue, rechtmäßige Satzung vorliege.
Mein Tipp: Es kommt auf das Gericht an
So seltsam das klingen mag – aber es kommt auf das Gericht an, das die Zweitwohnungsteuer für rechtswidrig erklärt hat. War es das Verfassungsgericht, dann können Sie als Inhaber einer Zweitwohnung nichts machen. Doch wenn es ein Verwaltungsgericht war, haben Sie Handlungsspielraum. Hier lohnt es sich, Einspruch einzulegen. Denn Sie müssen die Zweitwohnungsteuer so lange nicht zahlen, bis eine neue, rechtskonforme Steuersatzung in Kraft getreten ist.
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