Eigentümerversammlung kann am Pfingstmontag stattfinden!

Ihre Eigentümerversammlung ist für Sie und die anderen Eigentümer Ihrer Gemeinschaft die wichtigste Veranstaltung im Jahr. Daher ist es wichtig, dass diese Versammlung auch an einem Termin stattfindet, an dem alle Zeit haben. Während der üblichen Arbeitszeiten sollte die Versammlung daher möglichst nicht stattfinden. Allerdings sind Eigentümerversammlungen, die an Sonn. oder Feiertagen stattfinden, auch nicht besonders beliebt. Sofern Ihr Verwalter die Eigentümerversammlung aber auf den Abend einen Pfingstmontags legt, ist das dennoch nicht zu beanstanden (LG Frankfurt/Main, Beschluss v. 17.12.19, Az. 2-13 S 129/18).
Einladung zur Eigentümerversammlung: Pfingstmontag 19.00 Uhr
Die Verwalterin einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern lud am 20. Mai 2017 zur jährlichen Eigentümerversammlung ein. Die Eigentümerversammlung sollte am 05. Juni 2017 um 19.00 Uhr stattfinden. Bei diesem Tag handelt es sich um den Pfingstmontag. Da eine Wohnungseigentümerin zu diesem Termin verhindert war, ließ sie sich durch ihren Handlungsbevollmächtigten vertreten.
Auf der Versammlung wurde unter anderem die Verwalterin gewählt sowie die Jahresabrechnung und der Wirtschaftsplan genehmigt. Gegen diese Beschlüsse geht die Wohnungseigentümerin mit der Anfechtungsklage vor. Sie ist der Ansicht, die Beschlüsse widersprechen bereits deswegen dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung, weil die Eigentümerversammlung gar nicht am Pfingstmontag hätte stattfinden dürfen.
Versammlung am Pfingstmontag ist zumutbar
Das sah das Gericht anders, eine Ladung zur Eigentümerversammlung auf den Abend des Pfingstmontags ist zulässig. Sonntage und kirchliche Feiertage scheiden nicht grundsätzlich für Eigentümerversammlungen aus. Das gilt zumindest dann, wenn auf Kirchenbesucher Rücksicht genommen wird, was bei einem Termin um 19.00 Uhr durchaus der Fall ist.
Außerdem kann am Pfingstmontag bei einer normalen Eigentümerstruktur davon ausgegangen werden, dass Wochenendausflüge beendet sind und die Teilnahme an einer Versammlung zumutbar ist. Insoweit entsprachen die Beschlüsse ordnungsgemäßer Verwaltung.
Fazit: Für berufstätige Wohnungseigentümer ist es oft günstiger, wenn die Eigentümerversammlung nicht an einem Arbeitstag stattfindet. Sofern Sie die Eigentümerversammlung aber auf einen Feiertag legen, laufen Sie Gefahr, dass die gefassten Beschlüsse angefochten werden. Jetzt wissen Sie: Wenn die Eigentümerversammlung auf den Abend eines Pfingstmontags gelegt wird, hat eine solche Anfechtungsklage keinen Erfolg.
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