Mehr verdienen durch Grundstücksteilung – so geht es
Zwei Grundstücke bringen beim Verkauf mehr Geld ein als eins – klingt logisch, oder? Denn gegebenenfalls können beide Parzellen bebaut werden, statt nur ein Gebäude zu errichten. Auch, wenn Sie zusammen mit anderen Personen ein Grundstück erben, ist eine Teilung oft sinnvoll. Heute lesen Sie, wie das funktioniert.
Stellen Sie sich vor, Sie haben ein großes Grundstück geerbt. Welche Möglichkeiten haben Sie? Selbst darauf bauen? Natürlich sind oft bei entsprechender Fläche mehrere Gebäude möglich. Vielleicht möchten Sie auch einen Teil selbst nutzen. Aber das Kapital zum Bau mehrerer Immobilien müssen Sie erst einmal stemmen. Oft kann es sinnvoller sein, das Grundstück zu veräußern. Und hier erhalten Sie für einige kleine Flächen teilweise deutlich mehr als für eine große – gerade, wenn durch Bebauungsplan o.Ä. keine Mehrfamilienhaus-Bebauung möglich ist. Durch kleinere Grundstücke wird außerdem die finanzielle Belastung niedrig gehalten.
Wann macht eine Teilung Sinn?
Oft ist es bei einem Erbe so, dass mehrere Verbliebene sich die Erbmasse teilen. Bei Grundstücken können dann leicht Schwierigkeiten aufkommen. Gerade, wenn ein Teil der Erben etwas von dem Land behalten möchte, macht eine Aufteilung Sinn. Ein weiterer Fall: Auf einem Grundstück stehen zwei Häuser (etwa in erster und zweiter Reihe). Ein Eigentümer will verkaufen. Potenzielle Käufer wünschen sich aber in der Regel ein eigenes Grundstück. Oder bei Schenkungen innerhalb der Familie können Freibeträge ausgenutzt werden, indem Teilgrundstücke etwa an Kinder verschenkt werden.
Wie funktioniert die Teilung?
Grundsätzlich muss eine Teilung von offizieller Stelle durchgeführt werden. Teilweise benötigen Sie dazu eine Genehmigung von Ihrem Bauamt – etwa dann, wenn das Grundstück von einem Umlegungs-, einem Enteignungs-, einem Sanierungsverfahren oder einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme betroffen ist. Weitere Vorschriften unterscheiden sich nach Bundesamt. Landesrechtliche Teilungsgenehmigungen gibt es, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen und Hessen wohnen, sowie für Waldgrundstücke in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.
Worauf müssen Sie achten?
Einige grundlegende Faktoren müssen Sie beachten, um eine Teilung durchführen zu können:
- Durch eine Teilung dürfen keine „baurechtswidrigen Zustände entstehen“, etwa zu geringe Abstandsflächen zueinander
- Dies sollten Sie vorab mit dem Bauamt abklären, auch wenn grundsätzlich keine Genehmigung nötig ist
- Wo die Grenzen verkaufen, bestimmen innerhalb geltenden Baurechts Sie
Wie funktioniert die Teilung?
- Je nach den Vorschriften in Ihrem Bundesland beauftragen Sie einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder
- Stellen einen Antrag beim zuständigen staatlichen Vermessungsamt
- Die neuen Grundstücke werden dann vermessen und beim jeweiligen Katasteramt wird für sie eine Flurkarte beantragt
- Die Daten werden dann in das Grundbuch eingetragen – die Trennung ist damit offiziell
- Es fallen Kosten an für Vermessung, Grundbucheintragung, Notar- und Beglaubigungskosten
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