20% weniger Steuern zahlen: Förderung Gebäudesanierung
Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms wird ein neuer § 35c im Einkommensteuergesetz eingeführt. Somit können 20 % bzw. bis zu 40.000 Euro für Aufwendungen zur energetischen Modernisierung selbstgenutzter Wohngebäude über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden.
Zuschuss vom BAFA für Heizungsanlagen
Die erhöhte Zuschussförderung für den Austausch von Wärmeerzeugern wurde mit dem Erlass der „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ vom 30.12.2019 umgesetzt. Die Geltungsdauer ist zeitlich begrenzt auf den 31.12.2021 – das Programm soll dann durch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ abgelöst werden.
Fördersätze: 20% bis 45%
Es sind derzeit folgende Fördersätze festgelegt: 30 % bzw. 20 % für Gasbrennwertheizungen, die künftig jedoch nur noch als sogenannte Gas-Hybrid-Heizungen als Bestandsersatz gefördert werden.
Das heißt, es muss entweder direkt eine erneuerbare Wärmeerzeugung eingebunden werden (Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpe) – dann 30 % – oder innerhalb von zwei Jahren nachgerüstet werden, jedoch bereits mit einem entsprechendem Speicher und Steuer- und Regelungstechnik ausgerüstet sein („Renewable Ready“) – dann 20 %, jedoch auch für die spätere Nachrüstungsmaßnahme).
Es gibt 35 % für ausschließlich erneuerbare Heizungsanlagen, Wärmepumpen und Solarkollektoranlagen.
Alte Ölheizung raus: 45% Fördergeld kassieren
Einen Aufschlag von 10% auf die Grundförderung ist dann erhältlich, wenn eine Ölheizung durch eine Gas-Hybrid-Heizung, eine Wärmpumpe oder Biomasseheizung ersetzt wird.
Im Neubau werden nur Solarthermieanlagen, EE-Hybride und Wärmepumpen zu gleichen Fördersätze gefördert. Allerdings müssen die Anlagen hier anspruchsvollere Voraussetzungen erfüllen als im Gebäudebestand.
Völlig neu ist die Regelung, dass die beihilferechtlichen Vorgaben nun auch für Auftragnehmer umsetzbar sind.
Förderfähig sind auch sogenannte „Umfeldmaßnahmen“. In der Richtlinie werden diese jedoch nur beispielhaft genannt (u. a. Bohrungen für Erdwärmesonden, hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizkörpern, Verrohrung bzw. Anschlussleitungen, Installation eines Speichers bzw. Pufferspeichers).
Meine Meinung: Eine derartige Förderung von Altbau-Sanierung im Hinblick auf Energieeffizienz gab es in Deutschland noch nie. Jetzt ist die beste Zeit, um Immobilien mit hohem Förderanteil energetisch zu sanieren.
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