Immobilienkredit – Wechsel der Bank nach Ablauf ist gebührenfrei
Bestimmt haben Sie auch für den Kauf Ihrer Eigentumswohnung einen Kredit aufgenommen. Und vielleicht haben Sie diesen nach Ablauf der festen Laufzeit von 10 oder 15 Jahren noch nicht abbezahlt. Dann benötigen Sie für die Finanzierung der Restsumme einen neuen Kredit. An dieser Stelle fragen sich Wohnungseigentümer oft: Soll ich diese Gelegenheit für einen Wechsel der Bank nutzen? Und: Darf mein bisheriges Kreditinstitut hierfür eine Gebühr erheben? Nein, entschied der BGH, solche Gebühren sind unzulässig (Urteil v. 10.09.19, Az.: XI ZR 7/19)
Bank verlangte Wechselgebühr nach auslaufendem Immobilienkredit
Im entschiedenen Fall hatte die Verbraucherzentrale eine Sparkasse verklagt, weil diese in ihrem Preisverzeichnis eine „Wechselgebühr“ für Kunden mit auslaufendem Immobilienkredit verankert hatte. Danach musste ein Kreditnehmer, der die Restschuld nach dem Auslaufen seines Kreditvertrages bei einem anderen Institut finanzieren wollte, der Sparkasse 100 € zahlen. Die Gebühr wurde für den in einem solchen Fall entstehenden Verwaltungsaufwand erhoben.
Verwaltungsaufwand ist bereits mit gezahlten Zinsen abgegolten
Der BGH entschied: Das Erheben einer solchen Gebühr ist nicht rechtens. Zwar ist ein gewisser Verwaltungsaufwand bei einem Wechsel des finanzierenden Kreditinstituts nicht von der Hand zu weisen. Denn bei der Vergabe eines Immobilienkredits wird als Sicherheitsleistung für die Bank eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Möchte der Kreditnehmer die Restschuld nach Auslaufen des Kreditvertrages bei einer anderen Bank weiterfinanzieren, muss die Grundschuld von der bisherigen auf die neue Kreditgeberin übertragen werden. Dabei muss die bisher finanzierende Bank darauf achten, dass die Übertragung der Grundschuld erst erfolgt, wenn die Restschuld vom der neuen Kreditgeberin beglichen wurde.
Allerdings ist dieser Verwaltungsaufwand nach dem BGH bereits mit den gezahlten Zinsen abgegolten. Daher erklärte das Gericht derartige Gebühren für unzulässig.
Fazit: Für Sie als Immobilieneigentümer ist das ein positives Urteil. Denn es erleichtert Ihnen bei der Anschlussfinanzierung den Wechsel der Bank und eröffnet Ihnen damit die Möglichkeiten, sich besonders niedrige Zinsen zu sichern – und zwar ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen.
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