Eigentumswohnung samt Küche verkauft – real gezahlter Küchenpreis ist anzugeben
Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen, stellt sich für Sie die Frage, wie Sie mit Ihrer Einbauküche verfahren. Das Einfachste ist es oft, wenn Sie die Küche in der Wohnung belassen und der Wohnungskäufer Ihnen dafür eine Ablöse zahlt. Haben Sie Ihre Einbauküche besonders günstig bekommen, stellt sich die Frage, welchen Preis Sie zur Grundlage Ihrer Preisverhandlungen machen dürfen – den Preis, den sie tatsächlich gezahlt habe oder den Preis, den die Küche ursprünglich gekostet hat. Mit diese Frage hat sich das OLG München beschäftigt und entschieden: Sie müssen von dem tatsächlich gezahlten Preis ausgehen (Urteil v. 09.10.19, Az. 20 U 556/199).
Wohnungsverkäuferin verheimlichte erhaltenen Rabatt von 50%
Im entschiedenen Fall hatte eine Wohnungseigentümerin ihre Eigentumswohnung für rund 500.000 € verkauft. Zusammen mit der Wohnung erwarb der Käufer auch die Einbauküche. Den Preisverhandlungen hatten die Parteien einen Wert der Küche von 25.000 € zugrundegelegt. Daher einigten sich die Parteien auf einen Kaufpreis für die Küche von 15.000 €. Was der Käufer nicht wusste: Tatsächlich hatte die Verkäuferin nur 12.200 € für die Küche gezahlt, da das Möbelhaus ihr damals rund 50 % Rabatt eingeräumt hatte.
Nach dem Einzug fand der Wohnungskäufer jedoch die Originalrechnung des Möbelhauses über den Kauf der Küche. Der Käufer verlangte von der Verkäuferin Schadensersatz. Wenn er gewusst hätte, dass die Küche seinerzeit nur für 12.200 € gekauft worden war, wäre sie ihm nämlich auch nur gute 2.000 € wert gewesen. Die Verkäuferin sah sich dagegen im Recht, da der reale Wert der Einrichtung 25.000 € betragen habe.
Wohnungskäufer erhielt Schadenersatz
Das Gericht gab dem Wohnungskäufer Recht und sprach ihm 7.000 € Schadensersatz zu. Die Verkäuferin hätte den Käufer nicht darüber im Unklaren lassen dürfen, was sie wirklich für die Einbauküche bezahlt hatte. Sie hätte mit dem überhöhten Preis beim Kaufinteressenten falsche Vorstellungen über den Wert der Küche geweckt.
Außerdem habe der wahre Wert der Küche nie 25.000 € betragen, da alle Kunden 50% Nachlass bekommen habe. Der Ursprungspreis der Küche sei einfach völlig überhöht gewesen.
Fazit: Beim Kauf einer Einbauküche werden Kunden häufig mit extremen Rabatten gelockt. Diese vermeintlichen Rabatte können aber nur aufgrund von utopisch hohen Listenpreisen gewährt werden, die den tatsächlichen Wert der Küche in keiner Weise wiederspiegeln. Wenn Sie eine solche Küche zusammen mit Ihrer Eigentumswohnung verkaufen, legen Sie Ihren Preisverhandlungen besser den tatsächlich gezahlten Preis zugrunde. Anderenfalls riskieren Sie Schadenersatz leisten zu müssen.
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