Abfallcontainer mindern den Wert Ihrer Eigentumswohnung nicht!
Stellen Sie sich das vor: Sie haben sich eine schöne Eigentumswohnung gekauft und bei Ihrem Einzug stellen Sie fest, dass gegenüber der Wohnung Abfallcontainer errichtet worden sind. Das ist natürlich Ärgerlich für Sie, denn solche Container sind nicht nur unschön, sie verursachen auch jede Menge Lärm. Wenn Sie sich jetzt aber fragen, ob Sie wegen solcher Container Schadenersatz von Ihrem Bauträger verlangen können, muss ich Sie leider enttäuschen. Abfallcontainer auf der gegenüberliegenden Straßenseite mindern den Wert Ihrer Eigentumswohnung nicht. Das gilt auch dann, wenn die Wohnung in einem Viertel mit gehobenen Quadratmeterpreisen liegt (OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.01.20, Az. I-21 U 46/19)
Wohnungseigentümer fühlten sich durch Abfallcontainer gestört.
Im entschiedenen Fall hatten sich Eheleute eine Eigentumswohnung gekauft. Es handelt sich um eine Neubauwohnung mit vier Zimmern und 140 Quadratmetern Wohnfläche, Dies Wohnung befindet sich im zweiten Obergeschoss eines Hauses, das zu einem größeren Neubaugebiet gehört. Die Eheleute zahlten dem Bauträger knapp 550.000 € für die Wohnung. Was die beiden allerdings nicht wussten: Die Stadt plante auf der anderen Straßenseite gegenüber der Wohnung eine Anlage mit Abfallcontainern für Altpapier und Altglas. Die Entsorgungsstation entstand dann auch tatsächlich bald – sehr zum Ärger der neuen Wohnungseigentümer. Sie sahen in den Containern eine optische Beeinträchtigung, aber auch Geruchs- und Lärmbelästigungen für ihre Wohnung.
Die Eigentümer waren der Ansicht, ihre Wohnung sei durch die Abfallcontainer rund 30.000 € weniger wert. Sie verklagten den Bauträger und warfen ihm vor, sie arglistig getäuscht zu haben, weil er sie vorher nicht über die geplante Abfallstation unterrichtet hatte.
Ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung gehört zu urbanen Leben
Die klagenden Eigentümer verloren den Prozess. Zur Begründung erklärten die Richter, dass sich die Wohnungseigentümer mit der Wahl des Standortes ihrer Eigentumswohnung für ein urbanes Leben entschieden hätten. Bestandteil eines solchen urbanen Lebens sei auch eine ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung. Es sei unvermeidbar und daher hinzunehmen, dass damit auch Beeinträchtigungen einhergehen. Das gelte auch in Wohnvierteln mit gehobenen Quadratmeterpreisen,denn auch in solchen Wohnvierteln müsse der Abfall entsorgt werden.
Fazit: Dieser Fall zeigt mal wie wichtig eine gute Standortrecherche vor dem Kauf einer Eigentumswohnung ist. Wenn es für Sie wichtig ist, keine Abfallcontainer vor dem Haus oder vor Ihrem Balkon stehen zuhaben, erkundigen Sie sich auch danach, bevor Sie sich für den Kauf einer Eigentumswohnung entscheiden. Stehen die Container einmal vor Ihrem Haus, können Sie nichts mehr gegen sie unternehmen. Und den Wert Ihrer Wohnung mindern solche Container auch nicht, so dass Sie keine Entschädigungszahlungen von dem Wohnungsverkäufer erwarten können.
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