Corona-Pandemie – auch selbstnutzende Eigentümer können Wohngeld beantragen!

Die Corona-Pandemie und die mit ihr einhergehenden Maßnahmen stellen für viele Menschen auch eine wirtschaftliche Katastrophe dar. Kurzarbeit oder gar Geschäftsschließungen schmälern vielleicht auch Ihr Einkommen erheblich. Aber auch dann bleibt der Anspruch Ihrer Eigentümergemeinschaft auf Zahlung des monatlichen Hausgelds bestehen. Was viele Wohnungseigentümer nicht wissen: Als selbstnutzender Wohnungseigentümer können Sie staatliche Unterstützung in Form von Wohngeld beantragen, wenn Sie das Hausgeld nicht zahlen können. Erfahren Sie hier, was es mit diesem Wohngeld auf sich hat.
Was ist Wohngeld überhaupt?
Wohngeld ist eine zentrale sozialpolitische Leistung, die der Staat als Unterstützung für Bürger in Form eines finanziellen Zuschusses zur Miete oder zu den Wohnkosten leistet. Das Wohngeld für Mieter heißt Mietzuschuss, während das Wohngeld für Eigentümer als Lastenzuschuss bezeichnet wird.
Als Eigentümer einer Eigentumswohnung erhalten Sie einen solchen Lastenzuschuss, wenn Sie in Ihrem Eigentum wohnen und die Kosten hierfür selbst tragen. Außerdem müssen Sie einkommensschwach sein, jedoch noch genügend Einkommen haben, um Ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren zu können. Personen, die Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten kein Wohngeld. Für die Frage, ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, spielen noch weitere Faktoren eine Rolle, das sind zum Beispiel die Höhe Ihres monatlichen Hausgeldes, die Höhe Ihres Einkommens und die Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben.
Im Zweifel Wohngeld beantragen
Wohngeld wird Ihnen nicht automatisch gezahlt, sondern Sie erhalten es nur auf Antrag. Diesen können Sie bei den örtlichen Wohngeldbehörden Ihrer Stadt oder Gemeinde stellen. Dort erhalten Sie normalerweise auch weitere Informationen zur Antragsstellung und Auszahlung. Die gesetzlichen Bestimmungen für das Wohngeld sind nicht immer einfach und verständlich. Daher sollten, Sie, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie zu dem förderungswürdigen Personenkreis gehören, in jedem Fall einen Wohngeldantrag stellen.
Gibt die Behörde Ihrem Wohngeldantrag statt, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Da es das Wohngeld erst ab dem Monat der Antragstellung gibt, sollten Sie im Zweifel lieber früher als später einen Antrag stellen.
Fazit: Müssen Sie durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen hinnehmen, kann Ihnen vielleicht das Wohngeld ein wenig helfen. Vielen Wohnungseigentümern ist diese Form der staatlichen Unterstützung jedoch nicht bekannt, so dass und es zu wenig genutzt wird. Beantragen Sie daher Wohngeld um machen Sie sich diese staatliche Unterstützung zu nutze. Beantragen Sie auch dann Wohngeld, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie zum Kreis der Berechtigten gehören. Mehr als die Ablehnung Ihres Antrags kann ihnen ja nicht passieren.
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