Finanzierung klappt wegen Covid-19 nicht – die Bank darf Ihren Immobilienkredit nicht kündigen!
Wenn Sie sich erst vor kurzem eine Eigentumswohnung gekauft haben, kann es Ihnen in der Zeit der Corona-Pandemie durchaus passieren, dass Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der finanzierenden Bank nicht mehr nachkommen können. Vielleicht sind Sie selbst von Verdienstausfällen betroffen, vielleicht kann aber auch Ihr Mieter seine Miete, die Sie für die Finanzierung der Wohnung benötigen, nicht mehr zahlen. Das kann dazu führen, dass Ihre gesamte Immobilienfinanzierung zusammenbricht. Dennoch brauchen Sie sich um die Finanzierung Ihrer Eigentumswohnung keine Gedanken zu machen. Können Sie als Darlehensnehmer Ihre Zahlungsverpflichtungen in der Zeit vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 nicht erfüllen, werden Ihnen die Beträge jetzt gestundet (Artikel 240 § 3 EGBGB).
Voraussetzung für die Stundung
Für diese gesetzliche Stundung gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Es handelt sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag, Sie haben die Finanzierung also nicht als Unternehmer vereinbart.
- Der Darlehensvertrag wurde vor dem 15.03.2020 geschlossen.
- Sie erleiden Einnahmeausfälle durch die besondere Situation der Corona-Pandemie und diese führen dazu, dass Ihnen die Zahlung ihrer Darlehensraten nicht zumutbar ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Ihr eigener Lebensunterhalt oder der Ihrer Unterhaltsberechtigten gefährdet erscheint.
- Sie teilen das Ihrer Bank mit, dass Sie sich auf die gesetzliche Stundungsregelung berufen und weisen Ihrer Bank gegenüber die Einnahmeausfälle und die Gefährdung des angemessenen Lebensunterhalts nach.
Stundung zunächst für 3 Monate
Sind die Voraussetzung für die Stundung erfüllt, verschiebt sich die Fälligkeit der Darlehensforderungen Ihrer Bank um 3 Monate. Eine Zahlung, die ursprünglich am 01.04.2020 fällig war, brauchen Sie dann erst am 01.07.2020 zu zahlen.
Sofern die Corona-Krise noch länger andauert, wird die Bundesregierung den geschützten Zeitraum wahrscheinlich sogar noch verlängern und die Fälligkeit der Leistungen bis zu 12 Monaten hinausschieben. Das Gesetz sieht eine entsprechende Ermächtigung bereits vor.
Fazit: Können Sie aufgrund der Corona-Pandemie Ihrer Darlehensverpflichtung gegenüber Ihrer finanzierenden Bank nicht mehr erfüllen, bedeutet das nicht das “Aus” für Ihre Finanzierung. Sie können Ihre Finanzierung jetzt durch die Beantragung einer Stundung bei Ihrer Bank retten.
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