WEG-Reform auf einen Blick (1/2)

Wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen, sind Sie einer von Millionen betroffenen Menschen: Die seit 2017 geplante WEG-Reform ist nun auf den Weg gebracht. Immer wieder erreichen uns Fragen, was genau das nun für Investoren bedeuten könnte. Zurecht, denn es wird sich eine Menge bewegen und einiges davon ist für uns Eigentümer kritisch zu betrachten. Deshalb haben wir Ihnen heute und in den nächsten Ausgaben die geplanten Änderungen und deren Auswirkungen übersichtlich zusammengefasst.
Wie ist der Stand der Gesetzesnovelle?
Derzeit handelt es sich um einen Gesetzesentwurf.
Gründung einer WEG
Künftig ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft bereits dann rechtsfähig, wenn die Grundbücher angelegt werden – auch wenn sie bis dato nur aus einer Person besteht.
Auswirkungen für Sie: Die Anlage kann von Anfang an laut Gesetz verwaltet werden, es muss nicht auf Richterrecht zurückgegriffen werden.
E-Mobilität
So wenig Elektroautos stellenweise bisher Teil des Alltags sind, ist die Förderung der E-Mobilität trotzdem – oder gerade deswegen – einer der wichtigsten Fokuspunkte des neuen Gesetzes. Demnach soll dann jedes WEG-Mitglied den Einbau einer Ladestation verlangen dürfen. Die Kosten müssen allerdings dann auch selbst getragen werden.
Auswirkungen für Sie: Eventuell müssen Sie baulichen Veränderungen zustimmen, ob Sie wollen oder nicht. Der Aufwand hält sich heutzutage aber im Rahmen.
Digitale Infrastruktur
In Zukunft sollen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf die Verlegung von Glasfaser bis in die Wohnung haben.
Auswirkungen für Sie: Diese Möglichkeit sollten Sie auf jeden Fall nutzen, denn sie ist wichtig für Vermietbarkeit und Wiederverkaufswert.
Mieterforderungen
Künftig sollen auch Mieter fordern dürfen, dass der E-Auto-Anschluss nachgerüstet wird. Ebenso dürfen sie Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie zum Einbruchsschutz verlangen.
Auswirkungen für Sie: Hier könnte es in Zukunft teuer werden, je nachdem, was der Staat beschließt. Dabei ist etwa denkbar, dass die entsprechenden Fördermöglichkeiten noch weiter angehoben werden.
Beschlüsse zu baulichen Veränderungen
In Zukunft können bauliche Veränderungen am Haus in der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Auswirkungen für Sie: Sie können künftig eventuelle Wünsche besser durchsetzen, allerdings gilt das natürlich auch für die anderen WEG-Mitglieder. Eine Sicherheit wird es aber geben: Sie müssen sich weder bei einer grundlegenden Umgestaltung fügen, noch, wenn der Umbau Sie in irgendeiner Form unbillig benachteiligt. Es darf also kein Nachbar eine Treppe in den Garten direkt vor Ihr Fenster bauen oder Ähnliches. Pikant: Bezahlen müssen dann künftig auch jeweils nur die Eigentümer, welche für eine Baumaßnahme am Allgemeineigentum gestimmt haben. Das könnte das ganze Gefüge einer solchen Abstimmung völlig verändern. Zwei Ausnahmen gibt es: Wenn der Umbau allen nützt, müssen auch alle zahlen. Ein Beispiel wäre, wenn es sich etwa um eine neuere Heizung handelt, die für alle WEG-Mitglieder Heizkosten spart. Oder aber die Wohnungseigentümer beschließen mit einfacher Mehrheit eine andere Kostenverteilung.
Neueste Kommentare