WEG-Reform auf einen Blick (2/2)
Wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen, sind Sie einer von Millionen betroffenen Menschen: Die seit 2017 geplante WEG-Reform ist nun auf den Weg gebracht. Immer wieder erreichen uns Fragen, was genau das nun für Investoren bedeuten könnte. Zurecht, denn es wird sich eine Menge bewegen und einiges davon ist für uns Eigentümer kritisch zu betrachten. Deshalb haben wir Ihnen heute und in den nächsten Ausgaben die geplanten Änderungen und deren Auswirkungen übersichtlich zusammengefasst.
Erleichterte Beschlussfähigkeit
Nicht nur für Umbaumaßnahmen wurden Hürden gesenkt. Insgesamt sollen WEG-Versammlungen besser beschlussfähig sein. Bisher war es so geregelt, dass dafür die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten sein musste. In Zukunft kann Ihr Verwalter in der Einladung einfach darauf hinweisen, dass die Versammlung trotzdem beschlussfähig sein wird – dann ist die Anzahl der Eigentümer und Vertreter nicht mehr relevant.
Auswirkungen für Sie: Hier wurde eine bürokratische Hürde aufgehoben. Das kann eine Erleichterung bedeuten, wenn Ihre WEG sich sonst mit Beschlüssen sehr schwer getan hat. Gleichzeitig sollten Sie darauf achten, dass dann Beschlüsse unter Umständen eben ohne Ihre Mitsprache getroffen werden. Gibt es in Ihrer WEG ein aktives Grüppchen, das gerne viel Geld in die Hand nimmt, kann das fatal werden – besonders, wenn Sie als Investor nicht vor Ort wohnen.
Mehr Rechtsschutz
Bisher müssen gefasste Beschlüsse umgesetzt werden, auch wenn sie von den unterlegenen WEG-Mitgliedern angefochten wurden. Erst wenn ein Richter das Stopp gab, war der Beschluss auch wirklich auszusetzen. Wenn dies passiert, wird erst dann der alte Zustand wieder hergestellt – auf Bedarf der Eigentümer. Deshalb können in Zukunft angefochtene Beschlüsse vom Gericht auf Eis gelegt werden.
Auswirkungen für Sie: Diese Maßnahme kann Ihnen künftig unnötige Kosten ersparen. Sie macht aber leider gleichzeitig den Weg frei für chronische „Blockierer“.
Verwalterbefugnisse
Einer der größten Kritikpunkte des neuen WEG-Gesetzes ist die erhebliche Ausweitung der Verwalterbefugnisse. In Zukunft gibt es keinen abschließenden Katalog mit Aufgaben und Befugnisse des Verwalters mehr. Stattdessen ist er dann eigenverantwortlich für viele Aufgaben zuständig. Darunter sind Themen, bei denen Dringlichkeit herrscht oder für die kein Beschluss nötig ist.
Auswirkungen für Sie: Hier kann es zu erheblichen Problemen kommen. So sollen die Verwalter etwa eigenständig Aufträge an Dritte wie Handerker vergeben können, ohne dass Sie als zahlende Partei dem zustimmen müssen. Was fehlt, ist eine gleichwertige Kontrollmöglichkeit durch die WEG-Mitglieder als Gegenpol.
Haftung
- In Zukunft haftet der Verwaltungsbeirat nur noch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- Gegenüber einem Gläubiger haften Sie künftig nach dem Verhältnis Ihres Miteigentumsanteils
Auswirkungen für Sie: Sind Sie im Verwaltungsbeirat, sollten Sie für diesen über eine D&O-Versicherung nachdenken. Bezüglich des zweiten Punktes müssen Sie künftig ein Insolvenzverfahren über Gemeinschaftsvermögen nicht mehr fürchten.
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