Steuerfreie Vererbung der Eigentumswohnung – Erbe muss 10 Jahre Eigentümer bleiben
Wenn Ihnen und Ihrem Ehepartner gemeinschaftlich eine Eigentumswohnung gehört, haben Sie sich sicher schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit der Wohnung im Falle Ihres Todes passiert. Bei diesen Gedanken spielt bestimmt auch die Frage der Steuerfreiheit eine große Rolle. In der Tat können Sie Ihre Eigentumswohnung steuerfrei an Ihre Ehepartner oder Ihre Kinder vererben. Das setzt allerdings voraus, dass der Erbe die Wohnung nicht nur 10 Jahre lang selbst bewohnt, er muss in dieser Zeit auch Eigentümer der Wohnung bleiben (BFH, Urteil v. 11.07.19, Az. II R 38/16).
Witwe verschenkte Eigentumswohnung an Tochter
Im entschiedenen Fall hatte eine Witwe die Hälfte des Wohnhauses Ihres verstorbenen Mannes geerbt. Da es sich um ihr Eigenheim handelte, in dem sie auch weiter wohnen blieb, musste sie keine Erbschaftssteuer zahlen. Nach einigen Jahren verschenkte die Witwe das Haus an ihre Tochter. Im Schenkungsvertrag ließ sie sich ein lebenslanges Wohnrecht zusichern.
Kurze Zeit später erhielt die Witwe einen Steuerbescheid. Das Finanzamt hatte die Erbschaftssteuer auf den Verkehrswert der nunmehr übertragenen Immobilie festgesetzt und verlangte nun die Zahlung der Erbschaftssteuer von der Witwe. Zur Begründung führte das Finanzamt an: Die Witwe sei nach dem Tod ihres Mannes nicht 10 Jahre lang selbstnutzende Eigentümerin gewesen, so dass sie nicht in den Genuss der Steuerfreiheit des Erbes komme. Hiermit war die Witwe nicht einverstanden und erhob Klage gegen den Steuerbescheid.
BFH entschied: Wohnrecht erhält die Steuerfreiheit nicht
Der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt recht. Es reichte nicht, dass die Witwe in dem Haus wohnen bleibt. Vielmehr ist die Steuerfreiheit zwingend an die Eigentümerstellung gebunden. Daher verliert die Erbin ihr Steuerprivileg in dem Moment, in dem Moment, in dem sie die Immobilie innerhalb der 10-Jahres-Frist an eine andere Person überträgt. Ob sie weiterhin in der Wohnung wohnt oder nicht ist insoweit unerheblich.
Fazit: Wenn Sie also jetzt schon umsichtig planen wie Sie Ihre Eigentumswohnung Ihren Erben möglichst steuerfrei hinterlassen können, achten Sie darauf, dass der Erbe auch tatsächlich 10 Jahre lang Eigentümer der Wohnung bleibt. In dieser Zeit darf er die Wohnung auch dann nicht Veräußern oder Verschenken, wenn ihm ein lebenslanges Wohnrecht an der Wohnung einräumt. Das würde ihn die Steuerfreiheit kosten.
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