Mehrere Kläger – Beschlussanfechtung wird teurer!
Bestimmt sind Sie auch schon mal mit einem unguten Gefühl von Ihrer Eigentümerversammlung nach Hause gekommen, weil Sie mit einem Beschluss nicht einverstanden waren. In so einer Situation stellt sich die Frage: Sollen Sie gegen den Beschluss mit der Anfechtungsklage vorgehen oder besser doch nicht? Vielleicht beschließen Sie, sich mit anderen Wohnungseigentümern zusammen zu tun, und die Anfechtungsklage gemeinsam zu erheben. Das wird aber für den Fall, dass Sie den Rechtsstreit verlieren teuer für Sie, denn dann werden die Streitwerte der einzelnen klagenden Eigentümer addiert (BGH, Beschluss v. 21.03.19, Az. V ZR 120/17).
3 Eigentümer hatten Anfechtungsklage erhoben
Im entschiedenen Fall hatten 3 Wohnungseigentümer Anfechtungsklage gegen gemeinschaftliche Beschlüsse erhoben. Sie verloren den Prozess und gingen in Berufung. Das Berufungsgericht bestätigte die erstinstanzlich erfolgte Klagabweisung. Den Streitwert setzte das Gericht auf 167.200 € fest. Die klagenden Eigentümer waren mit dem hohen Streitwert nicht einverstanden.
Gerichtskostengesetz: Einzelwerte sind zu addieren
Der BGH bestätigt den hohen Streitwert. Stehen auf Klägerseite verschiedene Eigentümer, ist weder auf den höchsten noch auf den niedrigsten Einzelverkehrswert abzustellen. Vielmehr sind dann sind die Einzelverkehrswerte aller Einheiten der klagenden Eigentümer zu addieren. Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes, nach dem eindeutig alle Einzelwerte zusammenzuzählen sind (§ 39 Gerichtskostengesetz).
Fazit: Wenn Sie gegen einen Beschluss Ihrer Gemeinschaft Anfechtungsklage erheben, heißt das nicht automatisch, dass Sie den Prozess gewinnen. Wie bei jedem Prozess besteht auch bei einer Anfechtungsklage ein gewisses Risiko. Jetzt wissen Sie: Das Kostenrisiko wird nicht geringer, wenn Sie die Klage mit mehreren Eigentümern erheben, denn dann werden die Kosten des verlorenen Prozesses nicht durch die klagenden Eigentümer geteilt, sondern die Kosten werden addiert. Wenn Sie sich also mit anderen Wohnungseigentümern bei der Beschlussanfechtung zusammen tun wollen, bestimmen Sie besser einen Eigentümer, der die Klage erhebt und vereinbaren für den Fall, dass die Klage doch nicht erfolgreich ist, dass die Kosten des verlorenen Prozesses geteilt werden. Schließen Sie einen solchen Vertrag dann aber besser schriftlich, damit sich hinterher auch alle daran halten müssen.
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