Welche Darlehensform passt zu mir? (3/5)
Gerade wurde wieder belegt: Es gibt derzeit mehr Immobilienangebote als noch vor der Coronakrise. Sie möchten eine Immobilie zum Vermieten kaufen? Oder eventuell sogar neu bauen? Gerade als Investor können Sie kreativ werden bei der Finanzierung, um das beste für sich herauszuholen. Da muss es nicht immer das altbekannte Annuitätendarlehen sein. Welche Kreditform zu Ihnen passen könnte, lesen Sie bei uns.
Tilgungsdarlehen
Ein Tilgungsdarlehen funktioniert „umgekehrt“ wie das Annuitätendarlehen: Ihre Tilgung bleibt über die Laufzeit immer gleich, aber die Rate verändert sich – denn mit laufender Abzahlung sinkt natürlich der Zinsanteil für die immer kleiner werdende Restschuld. Dadurch haben Sie am Anfang eine hohe Belastung, die aber mit der Zeit immer weiter sinkt.
Was Sie wissen sollten:
Diese Darlehensform wird vor allem von Unternehmen genutzt, welche die Tilgung der Abschreibung anpassen, um steuerlich gleichauf zu sein. Im privaten Bereich ist es auch wegen der langen Abschreibungszeiträume bei Immobilien und der hohen Anfangsbelastung kaum gebräuchlich.
Forward-Darlehen
Forward-Darlehen kommen vor allem bei Anschlussfinanzierungen zum Einsatz: Dann nämlich, wenn Sie mit steigenden Zinsen rechnen, Ihre Anschlussfinanzierung aber erst in einem, zwei oder drei Jahren fällig ist. Sie erhalten dann in beispielsweise drei Jahren den Zinssatz, den Sie jetzt mit Ihrer Bank vereinbaren.
Was Sie wissen sollten:
Zunächst einmal: Wenn Ihre Anschlussfinanzierung in bis zu einem Jahr fällig ist, sollten Sie sofort tätig werden. Niemand weiß, wie sich nach Corona und Inflation die Zinsen entwickeln werden. Und die Bereitstellung in bis zu 12 Monaten kostet bei den Banken in der Regel nichts extra. Besser als jetzt im Moment werden Sie es wohl kaum treffen.
Grundsätzlich ist es möglich, ein Forward-Darlehen für bis zu 60 Monate im Voraus zu vereinbaren. Das hat aber zwei negative Auswirkungen. Erstens kostet ein Forward-Darlehen mehr Zinsen – je weiter in der Zukunft, desto mehr. In der Regel sind das 0,01 bis 0,05% je Monat bis zur Nutzung. Zweitens sind Sie dann nicht mehr frei, Ihr Objekt zu verkaufen. Beziehungsweise, wenn Sie sich in diesem Zeitraum umentscheiden und verkaufen möchten, Schulden Sie der Bak wieder eine Vorfälligkeitsentschädigung.
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