So sparen Sie Steuern durch Rücklagen (2/3)
Haben Sie auch gerade Ihre Steuererklärung für 2019 abgegeben? Wie schön, wenn Sie hier in der Anlage V etwas einzutragen haben, um mit Ihrer Immobilie Steuern zu sparen. Heute möchten wir Ihnen Tipps geben, wie Sie mit Rücklagen – insbesondere der so genannten 6b-Rücklage – Ihre Möglichkeiten voll ausnutzen.
Versehentlich gewerblich??
Beim letzten Mal lasen Sie, dass die 6b-Grundlage nur für gewerblichen Grundstückshandel gilt. Aber was ist, wenn Sie Privatinvestor sind. Auch hier gilt es natürlich, dass Sie auf die Drei-Objekt-Grenze achten. Gerade, wenn Sie diese als privater Investor versehentlich überschritten haben und so als gewerblich gewertet werden, wendet die 6b-Rücklage Schlimmeres ab. Denn dann entstehen Ihnen plötzlich und nicht einkalkuliert hohe Steuern, die Sie dank der Rücklage reduzieren können.
Wie nutze ich die 6b-Rücklage, um Steuern zu sparen?
Beim letzten Mal haben Sie gelesen, wie eine 6b-Rücklage entsteht. Aber wie können Sie die Besteuerung vermeiden? Die Voraussetzung dafür: Die Immobilie (oder irgendein unbewegliches Wirtschaftsgut) muss aufgrund höherer Gewalt oder einem behördlichen Eingriff aus dem Betriebsvermögen ausscheiden. Dabei wird in der Regel Ihre Versicherung eine Entschädigung zahlen. Die Entschädigung ist regelmäßig höher als der Buchwert – die beim letzten Mal beschriebene Diskrepanz-Summe entsteht. Diese müssten Sie regulär versteuern.
Aber: In der Regel werden Sie sich dann auf die Suche nach einem „funktionsgleichen Ersatzwirtschaftsgut“ machen. Und das wird ja wiederum einen marktgerechten Preis kosten und nicht den Buchwert. Dafür dürfen Sie die Diskrepanz-Summe in einer Rücklage binden, die Sie eben nicht versteuern müssen. Schaffen Sie später die neue Immobilie an, so wird diese Rücklage von den Anschaffungskosten abgezogen.
Wie lange ist die 6b-Rücklage steuerfrei?
Natürlich ist es kaum möglich, sofort eine vergleichbare Immobilie zu finden. Deshalb haben Sie für den Kauf 4 Jahre Zeit – bei Neubauten sogar 6 Jahre.
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