So sparen Sie Steuern durch Rücklagen (3/3)
Haben Sie auch gerade Ihre Steuererklärung für 2019 abgegeben? Wie schön, wenn Sie hier in der Anlage V etwas einzutragen haben, um mit Ihrer Immobilie Steuern zu sparen. Heute möchten wir Ihnen Tipps geben, wie Sie mit Rücklagen – insbesondere der so genannten 6b-Rücklage – Ihre Möglichkeiten voll ausnutzen.
Ein Beispiel
Ihre Immobilie wird in Ihrer Bilanz mit einem Buchwert von 100.000 Euro angesetzt. Der tatsächliche Wert beträgt das doppelte, also 200.000 Euro.
Im Juni 2020 schlägt der Blitz ein und die Immobilie brennt vollständig nieder. Dies wird von der Immobilie mit dem tatsächlichen Wert, also 200.000 Euro, entschädigt. Dann müssten Sie aber 200.000 (tatsächlicher Wert) – 100.000 Euro (Buchwert) versteuern. Je nach Ihrem persönlichen Steuersatz fallen dann bis zu 40.000 Euro Steuern an.
Unser Rechenbeispiel mit der 6b-Rücklage:
Sie errichten auf dem Grundstück eine neue Immobilie für 500.000 Euro. Dann können Sie die stille Reserve von 100.000 Euro als Rücklage binden, bis die neue Immobilie bereit ist. Nach Fertigstellung der neuen Immobilie 2022 reduzieren Sie damit die Anschaffungskosten auf 400.000 Euro. Dieser Betrag stellt dann auch die Grundlage der zukünftigen Absetzung für Abnutzung (AfA) dar. Das bedeutet, die AfA wird dann auch auf Basis der 500.000 Euro berechnet. Das sind dann 2 % der Herstellungskosten = 8000 €. Beim vollen Wert der Immobilie wären es 10.000 €. Somit „bezahlen“ Sie Ihre Steuerersparnis von 40.000 Euro mit 2000 € weniger AfA.
Trick bei der Veräußerung
Auch bei Veräußerung können Sie die Besteuerung vermeiden, wenn Sie innerhalb von 4 bzw. 6 Jahren eine vergleichbare Immobilie im Inland erwerben. Aber was ist, wenn Sie Ihr gesamtes Immobilienvermögen abverkaufen wollen?
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