Datenschutz für Vermieter: Empfindliche Strafen drohen (2/3)
Ganz klar: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist nicht erst seit gestern in Kraft. Aber jetzt flattern deutschen Vermietern immer mehr empfindliche Bußgelder ins Haus. Allen voran wurde die Deutsche Wohnen zu einem Millionenbußgeld verdonnert, aber auch private Vermieter sind betroffen. Viele solcher Fälle beruhen auf mangelnder Information. In unserer Serie „Datenschutz für Vermieter“ lesen Sie deshalb, wie Sie solche Strafzahlungen vermeiden.
Heute erfahren Sie, wie Sie bereits bei der Mietersuche die schlimmsten Datenschutz-Fallstricke vermeiden.
Persönliche Daten bei der Wohnungsbesichtigung
Wenn Sie heute eine halbwegs attraktive Wohnung zu vermieten haben, werden sich die Besichtiger die Klinke in die Hand geben. Die Konkurrenz ist so groß, dass viele Interessenten von sich aus zahlreiche Daten offenlegen. Aber Vorsicht: Es ist verboten, die Selbstauskünfte potenzieller Mieter bereits an der Haustür anzunehmen. Und die Gefahr einer Anzeige ist hoch, denn schließlich können Sie nicht allen Interessenten zusagen – der eine oder andere wird sich verprellt fühlen.
Mieterselbstauskunft – so geht es legal
Grundsätzlich sollten Sie nach dem Prinzip der Datensparsamkeit handeln. Fragen Sie in jeder Phase der Vermietung nur nach den Informationen, die Sie wirklich benötigen.
Phase 1: Nach der Besichtigung. Sie benötigen Kontaktdaten, also Anschrift und E-Mail-Adresse, Telefonnummer.
Phase 2: Mieter ist in der engeren Auswahl. Sie interessieren sich für Arbeitgeber, Familienstand etc. Diese Informationen erhalten Sie in der Regel durch die Mieterselbstauskunft. Dafür sollten Sie nach der Besichtigung unbedingt fragen, ob der Interessent die Wohnung auch wirklich mieten möchte. Erst wenn er bejaht, sollten Sie die Selbstauskunft aushändigen.
Phase 3: Vereinbarung zum Abschluss des Mietvertrags. Sie dürfen sich nun den Ausweis vorlegen lassen (aber NICHT kopieren, abfotografieren oder scannen) und eine Bonitätsauskunft einholen.
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