Datenschutz für Vermieter: Empfindliche Strafen drohen (3/3)
Ganz klar: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist nicht erst seit gestern in Kraft. Aber jetzt flattern deutschen Vermietern immer mehr empfindliche Bußgelder ins Haus. Allen voran wurde die Deutsche Wohnen zu einem Millionenbußgeld verdonnert, aber auch private Vermieter sind betroffen. Viele solcher Fälle beruhen auf mangelnder Information. In unserer Serie „Datenschutz für Vermieter“ lesen Sie deshalb, wie Sie solche Strafzahlungen vermeiden.
Heute erfahren Sie, welche Daten Sie anfragen dürfen und was Sie bei smarten Messgeräten beachten müssen.
Diese Daten dürfen Sie NICHT anfragen
- Religion
- Staatszugehörigkeit
- Alter
- Partei-, Vereins- oder Gewerkschaftszugehörigkeit
- Fragen nach Hobbies und Freizeit
- Länge des Arbeitsverhältnisses
- Daten von Begleitpersonen
- Familienplanung, Schwangerschaft, Scheidungs- oder Heiratspläne
Übrigens: Wer mit seinem Partner einzieht, muss diesen nicht zwangsläufig in den Mietvertrag schreiben lassen! Die Mieter müssen Sie aber darüber informieren.
Tipp: Wenn Mietinteressenten ihre Daten in den Sozialen Netzwerken öffentlich sichtbar machen, kann Ihnen aber niemand verbieten, dort zu schauen. Sehen Sie dort, dass der Interessent täglich leidenschaftlich Waldhorn spielt, können Sie sich problemlos einen ruhigeren Mieter aussuchen.
Diese Daten muss der Mieter offenbaren
- Korrekter Name und Anschrift
- Beruf
- Arbeitgeber
Bedenken Sie auf jeden Fall: Sie sind angreifbar. Neben verprellten Interessenten haben sich auch Abmahn-Vereine und Kanzleien auf Fälle wie Ihren spezialisiert. Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das kostet dann zwischen fünf und 300.000 Euro.
Smart Meter und Datenschutz
Immer mehr Vermieter in Deutschland arbeiten mit smarten Messgeräten insbesondere für Strom, Heizung und Wasser. Das hat viele Vorteile, so spart es unter anderem lästiges Auslesen, vermeidet Fehler bei der Datenübermittlung und verursacht weniger Verwaltungsaufwand. Ein Problem ist aber, dass diese Messgeräte natürlich Daten erfassen. Datenschützer zeigen sich besorgt: Damit ließen sich theoretisch Nutzungsprofile einzelner Personen erstellen.
Ein Beispiel: Wird ein Zähler manuell einmal im Jahr ausgelesen, kennen Sie nur den Verbrauch.
Wird dieser aber smart gemessen, könnten Sie daraus unter Umständen theoretisch ablesen, wann ein Verbraucher zu Bett geht, wann er seine Mahlzeiten zubereitet, wie häufig er seine Waschmaschine nutzt und wann er außer Haus ist. Hier besteht auch die Möglichkeit des Missbrauchs durch Dritte.
Wenn Sie Smart Meter in Ihrer vermieten Immobilie nutzen möchten, greifen Sie deshalb immer zu zertifizierten Produkten. Zertifikate gibt es vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI). Sie benötigen dann ein so genanntes Smart Meter Gateway mit integriertem Sicherheitsmodul. Letzteres soll z.B. Hackerangriffe verhindern.
Das Messstellenbetriebsgesetz beinhaltet genaue Regeln zur datenschutzkonformen Ausgestaltung von Smart Metering und orientiert sich an den datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Zweckbindung, der Datensparsamkeit sowie Verpflichtungen zur Anonymisierung und Pseudonymisierung.
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