Mietausfallversicherung – ja oder nein? (1/2)
Gehören Sie auch zu den unglücklichen Investoren, die aktuell mit Mietausfall zu kämpfen haben? Früher oder später kommt das auf jeden Vermieter zu. Hilfe kann die Mietausfallversicherung anbieten. Aber was und wann zahlt sie genau – und für wen lohnt sie sich?
In welchen Fällen kommt die Versicherung zum Tragen?
Wichtiger ist es vielleicht: Wann zahlt die Versicherung NICHT? Und hier gilt es, besonders aufzupassen:
- Ein Mietausfall durch Leerstand wird nicht abgedeckt
- Verjährte Ansprüche werden nicht gezahlt
- Mietausfall durch Tod des Mieters wird in der Regel nicht ersetzt
- Sind Ihre Mieter nahe Verwandte, wird die Versicherung meist nicht zahlen
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Versicherung in der Regel überhaupt erst dann belangt werden kann, wenn trotz Klage, Urteil und Vollstreckung die Miete nicht eingetrieben werden kann. Und noch schlimmer: Ist der Mieter nicht mehr auffindbar, was bei realen Mietnomaden häufiger vorkommt, so erhalten Sie ebenfalls keine Zahlung der Versicherung!
Deckt eine Mietausfallversicherung auch coronabedingten Mietausfall ab?
Nein – denn dieser ist Mietern ja gesetzlich eingeräumt worden und zudem weiterhin fällig bis zum Sommer 2022. Sie haben also auch kein Gerichtsurteil, welches die Zahlung einfordert. Damit fällt er nicht unter die Bedingungen der Mietausfallversicherung.
Was kostet eine Mietausfallversicherung?
Eine einfache Versicherung erhalten Sie schon sehr günstig für 50 bis 100 Euro pro Jahr. Hier müssen Sie jedoch auch Abstriche bei der Deckung machen. Sollen Schäden durch Mietnomaden mit versichert werden, landen Sie schnell bei zwei bis fünf Prozent der Jahreskaltmiete. Eine Rolle spielen dabei, wie man es von anderen Versicherungen kennt, das Risiko, die Höhe der Selbstbeteiligung und der Leistungsumfang.
Kann ich die Kosten irgendwie geltend machen?
Die schlechte Nachricht: Auf Ihre Mieter umlegen können Sie diese nicht. Dafür aber immerhin steuerlich absetzen.
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