Mietausfallversicherung – ja oder nein? (2/2)
Gehören Sie auch zu den unglücklichen Investoren, die aktuell mit Mietausfall zu kämpfen haben? Früher oder später kommt das auf jeden Vermieter zu. Hilfe kann die Mietausfallversicherung anbieten. Aber was und wann zahlt sie genau – und für wen lohnt sie sich?
Wie lauten die Bedingungen der Versicherung?
Hier wird es noch einmal gefährlich: Wenn Sie sich nicht an all diese Bedingungen halten, zahlen Sie Ihren Versicherungsbeitrag völlig umsonst.
- Viele Versicherer wollen die Bonität Ihres Mieters selbst prüfen. Dafür benötigen Sie zwingend eine entsprechende Zustimmung (Datenschutz!!!)
- Auch Sie benötigen vor Vertragsabschluss beispielsweise eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder eine Bonitätsauskunft
- Bei einem bestehenden Mietverhältnis muss dieses ungekündigt sein und alle Mieten müssen bisher vollständig und fristgerecht gezahlt worden sein
Im Schadensfall müssen Sie
- Den Schaden unverzüglich melden
- Das Prinzip der Schadensminderung beachten
- Mietvertrag und Übergabeprotokoll vorlegen können
- Die Beendigung des Mietverhältnisses belegen
- Unverzüglich eine Räumungsklage bemühen
- Den gesamten Schaden schriftlich und mit Bildern dokumentieren
- Beschädigte Gegenstände aufbewahren
Andere Möglichkeit: Mietfactoring
Eine Alternative zur Mietausfallversicherung ist das Mietfactoring. Dabei verkaufen Sie die eventuellen zukünftigen Mietrückstände inkl. Nebenkosten an eine Factoringgesellschaft. Das ist auch nach Mietvertragsabschluss noch möglich und deckt unter anderem Anwalts- und Gerichtskosten mit ab. Die Absicherung eines zwölfmonatigen Mietausfalls kostet rund fünf Prozent der Nettojahresmiete, jedoch beeinflusst die Bonität Ihres Mieters diese Kosten. Sollte der Schadensfall eintreten, erhalten Sie den Betrag als Einmalzahlung. Dafür ist hier im Gegensatz zur Versicherung meist keine gerichtliche Klage bzw. kein abgeschlossenes Mahnverfahren nötig.
Lohnt sich eine Mietausfallversicherung oder ein Factoring für mich?
Dies hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Ist Ihre Finanzierung sehr knapp geplant und Sie haben ein hohes Sicherheitsbedürfnis? Oder haben Sie eventuell mehr in die Sanierung gesteckt als geplant und nun keine Rücklagen mehr? Dann kann eine solche Absicherung sich lohnen. Haben Sie nach einigen Jahren eigene Rücklagen gebildet und mit Ihren Mietern läuft alles rund, können Sie immer noch kündigen.
Aber: Auch eine erstklassige Bonitätsprüfung (welche Sie für den Versicherungsabschluss ohnehin benötigen) schützt Sie natürlich vor Fällen wie Mietnomaden. Zusätzlich müssen Sie natürlich bedenken, dass eine Mietausfallversicherung nur im Extremfall greift. Regulären Mietausfall müssen Sie ohnehin stemmen. Und ob Sie ansonsten alle Bedingungen erfüllen, ist ebenfalls fraglich. Wenn es zu einer Räumungsklage kommt, müssen Sie bereits vorab vierstellige Kosten aus eigener Tasche gezahlt haben. Wenn Sie also so knapp kalkuliert haben, dass eine Mietausfallversicherung notwendig wäre, dann werden Sie hier so oder so kaum noch Bewegungsfreiheit haben.
Und dann steht die Höhe der Prämien oft in keinem Verhältnis zur Erstattung (mit Selbstbeteiligung, Höchstgrenze etc.
Fazit: Aus all diesen Gründen empfiehlt der Bund der Versicherten privaten Vermietern nur in Sonderfällen den Abschluss einer solchen Versicherung. Selbst Rücklagen bilden und Risiken minimieren ist die bessere Lösung.
Neueste Kommentare