Jetzt wird es ungemütlich für viele Kurzzeitvermieter!
Vermieten Sie auch per Airbnb? Jahrelang hat sich die Plattform geweigert, den Steuerbehörden Daten ihrer Anbieter zugänglich zu machen. Doch nun hat die Bundesregierung die Herausgabe dieser Daten erstritten. Was nun passiert – und wie Sie steuerliche Probleme bei der Kurzzeitvermietung umgehen können:
So manch einem Immobilienbesitzer, gerade in Großstädten, dürfte jetzt flau im Magen werden: Dier Steuerfahndung ist im Besitz von Airbnb-Daten. Aktuell werden diese ausgewertet. Wenn Sie also in den vergangenen Jahren über Ihre Ferienvermietung geschwiegen haben, könnte es nun eng für Sie werden. Das müssen Sie wissen:
- Aktuell werden die Daten zunächst in Hamburg ausgewertet. Das bedeutet aber nicht, dass nur Hamburger betroffen sind – in ganz Deutschland gilt nun dieses Urteil. Es wurde auf EU-Ebene erstritten.
- Diese Folgen drohen: Bei Steuerhinterziehung droht Ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahre! Zusätzlich müssen Sie hinterzogenen Steuern der letzten 10 Jahre vollumfänglich nachzahlen. Dazu kommen weiterhin Verzugszinsen von sage und schreibe 6%.
- Selbstanzeige ja oder nein? Immer wieder wird damit geworben, dass Sie bei einer Selbstanzeige von Steuerhinterziehung straffrei ausgehen. Dazu müssen Sie zwei Dinge wissen. Erstens gilt dies nur bis zu einem Rahmen von 25.000 Euro Hinterziehungsvolumen. Zweitens sollten Sie, sofern Sie eine Selbstanzeige planen, unbedingt (!!!) einen Fachmann hinzuziehen. Denn wenn Ihnen dabei Fehler unterlaufen, können Sie regulär bestraft werden, trotz Ihres guten Willens!
- Wenn, dann jetzt! Sollten Sie eine solche Selbstanzeige planen, ist es unbedingt jetzt Zeit, zu handeln. Denn dies ist nicht mehr möglich, wenn die Steuerhinterziehung bereits entdeckt wurde. Zwar werden die Daten aktuell noch ausgewertet, aber den Kopf in den Sand zu stecken, wird langfristig nicht helfen.
Wann muss ich grundsätzlich solche Einnahmen versteuern?
Sofern Sie die per Airbnb vermiete Immobilie als Investment gekauft haben, werden Sie auf jeden Fall Steuern zahlen müssen. Denn das gilt, wenn die Einnahmen mehr als 520 Euro im Jahr betragen und Ihr Gesamteinkommen bei über 9408 Euro im Jahr liegt. Versteuert wird dann in Höhe Ihres regulären Einkommenssteuersatzes.
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