Berlin und Brandenburg: Zum Jahreswechsel sind Rauchwarnmelder in allen Wohnungen Pflicht
Bis spätestens Silvester 2020 müssen in allen Häusern und Wohnungen in Berlin und Brandenburg Rauchwarnmelder installiert werden. Verantwortlich für die Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung sind die Eigentümer der Immobilien.
Alle Aufenthaltsräume, also Schlaf- und Kinderzimmer sowie Wohnzimmer und Flure, die als Rettungsweg dienen, müssen mit den Geräten ausgestattet werden. Küchen sind ausgenommen, wenn sie nicht Durchgangsraum oder Teil eines Wohnbereiches sind.
Soweit eine Mietwohnung noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet ist, sollen sich Mieter an ihre Vermieter wenden. Eigentümer müssen auch in ihrer selbst bewohnten Immobilie Raumwarnmelder anbringen.
In den Landesbauordnungen ist Folgendes geregelt: Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig bemerkt werden kann. Für die Betriebsbereitschaft müssen die Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte sorgen, es sei denn der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung. Also ist der Eigentümer für eine fachgerechte Installation, der Mieter für die Wartung der Rauchwarnmelder zuständig. In Neubauten sowie bei Grundsanierungen und Umbauten von Bestandsbauten mussten in Brandenburg und in Berlin bereits 2016 bzw. 2017 Rauchwarnmelder installiert werden. Ansonsten wurden Bestandsbauten bis 31. Dezember 2020 von der Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern ausgenommen. Diese Frist endet nun bald. Für die Umsetzung der Landesverordnungen können Sie als Eigentümer und Vermieter sich von qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieben umfassend beraten lassen und auch fachgerechte Montagen und Wartungen in Auftrag geben.
Neueste Kommentare